Mach Dich Schlau - Internetseite

Die gesamten Kosten die für die Entwicklung der Seite http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen angefallen sind sowie die jährlichen laufenden Gebühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamten Kosten…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mach Dich Schlau - Internetseite [#201945]
Datum
29. Oktober 2020 11:00
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesamten Kosten die für die Entwicklung der Seite http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen angefallen sind sowie die jährlichen laufenden Gebühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201945/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Oktober 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: WG: Mach Dich Schlau - Internetseite [#201945]
Datum
4. November 2020 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29.10.2020, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>. Diese ist mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mach Dich Schlau - Internetseite“ vom 29.10.20…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Mach Dich Schlau - Internetseite [#201945]
Datum
4. Januar 2021 19:59
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Mach Dich Schlau - Internetseite“ vom 29.10.2020 (#201945) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 201945 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitten wir die verspätete Antwort zu entschuldigen. Im Auftrag der Leitung…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Mach Dich Schlau - Internetseite [#201945]
Datum
5. Januar 2021 08:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitten wir die verspätete Antwort zu entschuldigen. Im Auftrag der Leitung antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 29.10.2020 wie folgt: Die gesamten Kosten für die Entwicklung der Seite http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen belaufen sich auf insgesamt 12.928 EUR + 16 % MWst = 14.996,48 EUR. Es fallen keine jährlich laufenden Gebühren an. Die Gesamtkosten der Kampagne belaufen sich insgesamt (inklusive Nachbeauftragung) auf 71.590,56 EUR (inkl.16 % MWst). Ihre Anfrage vom 29.10.2020: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamten Kosten die für die Entwicklung der Seite http://mach-dich-schlau.tips/ durch externe Agenturen angefallen sind sowie die jährlichen laufenden Gebühren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen