Vertrag/Rechnungen der Orca Affairs GmbH bzgl. der Webseite "cannabispraevention.de"

- Verträge mit der Orca Affairs GmbH, Schumannstr. 5, 10117 Berlin, welche im Zusammenhang mit der Webseite "cannabispraevention.de" entstanden
- Rechnungen, die die Orca Affairs GmbH, obige Webseite betreffend, an die BZgA, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder vergleichbare Institutionen bzw. Personen gestellt hat
- sonstige Verträge und Rechnungen etwaiger anderer Unternehmen, die ebenfalls an der Entwicklung und Bereitstellung der Webseite beteiligt waren/sind

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verträge mit der Orca Af…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag/Rechnungen der Orca Affairs GmbH bzgl. der Webseite "cannabispraevention.de" [#201946]
Datum
29. Oktober 2020 11:01
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge mit der Orca Affairs GmbH, Schumannstr. 5, 10117 Berlin, welche im Zusammenhang mit der Webseite "cannabispraevention.de" entstanden - Rechnungen, die die Orca Affairs GmbH, obige Webseite betreffend, an die BZgA, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder vergleichbare Institutionen bzw. Personen gestellt hat - sonstige Verträge und Rechnungen etwaiger anderer Unternehmen, die ebenfalls an der Entwicklung und Bereitstellung der Webseite beteiligt waren/sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201946/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail, die uns zuständi…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Vertrag/Rechnungen der Orca Affairs GmbH bzgl. der Webseite "cannabispraevention.de" [#201946]
Datum
3. November 2020 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet worden ist. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgefragten Infor…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Vertrag/Rechnungen der Orca Affairs GmbH bzgl. der Webseite "cannabispraevention.de" [#201946]
Datum
9. November 2020 16:03
Status
image001.jpg
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Die von Ihnen nachgefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat lediglich die "politische Schirmherrschaft" übernommen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den Vertrag geschlossen und ist auch Rechnungsadressat für die Website Cannabisprävention.de. Ich bitte Sie daher sich direkt an die BZgA zu wenden. Mit freundlichen Grüßen