Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017

Antrag nach dem IFG NRW bei der Versammlungsbehörde

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NRW bei der Versammlungsbehörde, die Weitergabe unten stehender Informationen als „Dauerantrag“. Das heißt nicht
nur für die gegenwärtig vorhandenen Informationen, sondern auch zukünftig bei Ihnen eingehenden
Informationen zu den unten stehenden Informationen.

1. Gibt es von der Partei „DIE RECHTE“ oder Einzelpersonen die für diese Partei auftreten,
für das Jahr 2017 Versammlungsanzeigen oder angezeigte Aufzüge im Stadtgebiet Köln
Wenn ja, für welche Plätze und Routen, zu welchen Daten und zu welchen Uhrzeiten, unter welchem
Motto stehen die Versammlungen und für wieviel Personen wurden diese Versammlungen diese
angezeigt. Was ist das Motto der Versammlung und wieviel Personen wurden angezeigt?

2. Gibt es von der Partei „Alternative für Deutschland“ (AFD) / Pro Deutschland, Pro Köln, NPD, REP oder Einzelpersonen die für diese Parteien auftreten für das Jahr 2017 Versammlungsanzeigen oder Aufzüge im Stadtgebiet Köln ?
Wenn ja, für welche Plätze und Routen, zu welchen Daten und zu welchen Uhrzeiten, unter welchem
Motto stehen die Versammlungen und für wieviel Personen wurden diese Versammlungen angezeigt?

Vorsorglich verweise ich auf Ihre unverzügliche Informationspflicht nach § 5 (2) IFG NRW und bitte um
elektronische Weitergabe der begehrten Infos über diese Mailadresse, welche die Informationen aud den Portal "Fragdenstaat.de" veröffentlicht.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern stattzugeben ist (§ 5 (2) IFG NRW) und möchte darum bitten, dass dies Ihrerseits auch so sichergestellt wird.
Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von§ 4 [1) IFG NRW.

Ich weise darauf hin, dass mit diesem „Dauerantrag“ beiden Seiten erheblicher Verwaltungsarbeit, wie ein
wöchentlich zu stellender Antrag und Beantwortung eines solchen, erspart werden kann und bitte die
Akzeptanz einer solchen Verfahrensweise schriftlich im Sinne einer Zusicherung nach § 38 VwVfG zu
bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG NRW bei der Versammlungsbehörde Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich im Rahme…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017 [#20197]
Datum
5. Februar 2017 09:43
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG NRW bei der Versammlungsbehörde Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich im Rahmen des § 4 (1) IFG NRW bei der Versammlungsbehörde, die Weitergabe unten stehender Informationen als „Dauerantrag“. Das heißt nicht nur für die gegenwärtig vorhandenen Informationen, sondern auch zukünftig bei Ihnen eingehenden Informationen zu den unten stehenden Informationen. 1. Gibt es von der Partei „DIE RECHTE“ oder Einzelpersonen die für diese Partei auftreten, für das Jahr 2017 Versammlungsanzeigen oder angezeigte Aufzüge im Stadtgebiet Köln Wenn ja, für welche Plätze und Routen, zu welchen Daten und zu welchen Uhrzeiten, unter welchem Motto stehen die Versammlungen und für wieviel Personen wurden diese Versammlungen diese angezeigt. Was ist das Motto der Versammlung und wieviel Personen wurden angezeigt? 2. Gibt es von der Partei „Alternative für Deutschland“ (AFD) / Pro Deutschland, Pro Köln, NPD, REP oder Einzelpersonen die für diese Parteien auftreten für das Jahr 2017 Versammlungsanzeigen oder Aufzüge im Stadtgebiet Köln ? Wenn ja, für welche Plätze und Routen, zu welchen Daten und zu welchen Uhrzeiten, unter welchem Motto stehen die Versammlungen und für wieviel Personen wurden diese Versammlungen angezeigt? Vorsorglich verweise ich auf Ihre unverzügliche Informationspflicht nach § 5 (2) IFG NRW und bitte um elektronische Weitergabe der begehrten Infos über diese Mailadresse, welche die Informationen aud den Portal "Fragdenstaat.de" veröffentlicht. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Antrag „unverzüglich“, also ohne schuldhaftes Zögern stattzugeben ist (§ 5 (2) IFG NRW) und möchte darum bitten, dass dies Ihrerseits auch so sichergestellt wird. Der Unterzeichner firmiert als natürliche Person im Sinne von§ 4 [1) IFG NRW. Ich weise darauf hin, dass mit diesem „Dauerantrag“ beiden Seiten erheblicher Verwaltungsarbeit, wie ein wöchentlich zu stellender Antrag und Beantwortung eines solchen, erspart werden kann und bitte die Akzeptanz einer solchen Verfahrensweise schriftlich im Sinne einer Zusicherung nach § 38 VwVfG zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
AW: Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017 [#20197]
Datum
5. Februar 2017 09:55
Status
Warte auf Antwort
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Schreiben vom 05.02.2017 an die Polizei Köln Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Schreiben vom 05.02.2017 an die Polizei Köln
Datum
6. Februar 2017 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 06.02.2017 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01-E 2013/2017 An Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden; Ihr Schreiben vom 05. Februar 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens vom 05.02.2017. Ihr Schreiben wird der Behördenleitung vorgelegt. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Bitte haben Sie ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW ha…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
WG: Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017 [#20197]
Datum
7. Februar 2017 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW habe ich zur zuständigen Bearbeitung erhalten. Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich für die von Ihnen erbetene aktuelle Auskunft gemäß Ziffer 1.2 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW, Gebühren in Höhe von 153,-- € erheben werde. Auch weitere Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden je nach Verwaltungsaufwand im Einzelfall festgesetzt. Ich bitte Sie, mir kurzfristig mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag im Hinblick auf die Gebührenpflicht der Auskunft aufrecht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Antragsteller teilt mit mit das er sich in ALG II Bezügen befindet und eine so…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017 [#20197]
Datum
8. Februar 2017 15:55
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Der Antragsteller teilt mit mit das er sich in ALG II Bezügen befindet und eine solche Gebühr nicht erstatten kann. Dies ist allerdings kein Grund zur Ablehnung der weiterbearbeitung. Mit Hinweis auf § 2 VerwGebO IFG NRW, wird beantragt die Gebühren zu erlassen und den Antrag unter dieser Voraussetzung weiter zu beearbeiten. Sollten Sie weitere Nachweise benötigen bitte ich mitzuteilen wo hin ich den aktuellen ALG II Bescheid hinsenden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Köln
Vollzug des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zn lnformationen für das Land Nordrhein-Westfalen (lFG NRW) Beabsichtigte Ablehnung lhres über das Porta! fragdenstaat.de gestellten,,Dauerantrages" vom 05.02.2017 auf Erteilun
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zn lnformationen für das Land Nordrhein-Westfalen (lFG NRW) Beabsichtigte Ablehnung lhres über das Porta! fragdenstaat.de gestellten,,Dauerantrages" vom 05.02.2017 auf Erteilun
Datum
20. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 20.02.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in mich erreichte gestern Ihr Schreiben, leider enstehen fü…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Schreiben vom 20.02.2017
Datum
23. Februar 2017
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mich erreichte gestern Ihr Schreiben, leider enstehen für mich hierdurch erhebliche Nachfragen, weil ich nicht erkennen kann wie Sich die von Ihnen geforderte Stellungsnahme/Fragestellung gestaltet. Zitat: "Nach Prüfung lhres Antrages auf Auskunft beabsichtige ich, diesen gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 und § 6 S. 1 lit. a lnformationsfreiheitsgesetz NRW abzulehnen." Bitte erklären Sie mir das genauer. Ich weise darauf hin das die bloße Nennung der § keine nachvollziehbare Rechtsfolgen Erläuterung darstellt und nicht ausreicht. Auch möchte ich wissen ob Sie mit dem Satz, "dass Sie Arbeitslosengeld ll beziehen und eine solche Gebühr nicht erstatten können und beantragten Erlass der Gebühren nach § 2 Venvaltungsgebührenordnung zum !nformationsfreiheitsgesetz NRW (VenruGebO IFG NRW), sowie die Weiterbearbeitung des Antrages, und erklärten sich bereit, den aktuellen Arbeitslosengeld Il-Bescheid einzureichen." indirekt mich darauf hinweisen das ich ihnen den ALG II bescheid noch nicht eingereicht haben. Falls Sie diesen Benötigen bitte ich um eine kurze mail damit ich diesen Scanne und Ihnen zukommen lasse. Ich werde leider aus dem Scheiben nicht wirklich "schlau". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017“ [#20197]
Datum
7. April 2017 11:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20197 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage zu unrecht abgelehnt wurde und vor der Rückfragen vor Bescheidung meinerseits nicht beantwortet wurden. Die Ablehnung wurde mir per PZU zugesendet, bitte holen Sie diese in Kopie von Amtswegen ein Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20197 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.04.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Angemeldete Versammlungen rechter Parteien / Organisationen in Köln 2017“ [#20197]
Datum
7. April 2017 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.04.2017 wird hiermit bestätigt.

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