Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Über den Abschluss der Vereinbarung berichtete das CIR Bundeswehr am 28. Oktober 2020 auf Twitter: https://twitter.com/cirbw/status/1321391257273315330

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kooperationsver…
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie [#202022]
Datum
30. Oktober 2020 10:59
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. Über den Abschluss der Vereinbarung berichtete das CIR Bundeswehr am 28. Oktober 2020 auf Twitter: https://twitter.com/cirbw/status/1321391257273315330
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202022/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid nach dem IFG bez. Ihrer u.a. Anfrage …
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG: Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Datum
30. November 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid nach dem IFG bez. Ihrer u.a. Anfrage nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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