Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202042]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202042/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 30.Oktober 2020. Wir werden Ihre Anfrage fristgemäß …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202042]
Datum
30. Oktober 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 30.Oktober 2020. Wir werden Ihre Anfrage fristgemäß beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeit noch bei uns in Bearbeitung. Eine Antwort kann Ihnen voraus…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.
Datum
26. November 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist derzeit noch bei uns in Bearbeitung. Eine Antwort kann Ihnen voraussichtlich nächste Woche bereitgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Ok…
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202042]
Datum
2. Dezember 2020 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Oktober 2020. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie einen Anspruch auf den Zugang zu der begehrten Information. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat bisher im Jahr 2020 12.968,83 € netto an Zoom Video Communications Inc. gezahlt. Auf die Erhebung von Kosten nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW verzichten wir trotz erhöhtem Verwaltungsaufwand ausnahmsweise. Mit freundlichen Grüßen