Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202043/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
2. November 2020 17:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht. Mit freundlichen Grüßen,
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antrag auf Aktenauskunft vom 30.10.2020  wird abgelehnt. Begründung: Das R…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
12. November 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antrag auf Aktenauskunft vom 30.10.2020  wird abgelehnt. Begründung: Das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht nach § 7 IFG Berlin nicht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich um Angaben, an deren Weiterverbreitung der beteiligte Vertragspartner kein Interesse hat. Die Offenlegung der Information ist geeignet, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (wie Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07). Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in In seinem Beschluss vom 14. März 2006 (Az. 1 BvR 2087/03) führte das Bundesverfassun…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
12. November 2020 11:15
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In seinem Beschluss vom 14. März 2006 (Az. 1 BvR 2087/03) führte das Bundesverfassungsgericht aus: "Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Betriebsgeheimnisse umfassen im Wesentlichen technisches Wissen im weitesten Sinne; Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Zu derartigen Geheimnissen werden etwa Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Bezugsquellen, Konditionen, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit, Kalkulationsunterlagen, Patentanmeldungen und sonstige Entwicklungs- und Forschungsprojekte gezählt, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Betriebs maßgeblich bestimmt werden können [...]". Durch die Veröffentlichung der Zahlungen entstehen Ihnen keinerlei Nachteile in Bezugsquellen, Konditionen Marktstrategien, oder sonstigen für den Betrieb relevanten Dimensionen - insofern besteht kein berechtigtes Interesse, diese Informationen geheim zu halten. Zudem ist durch die Veröffentlichung der Zahlungen von mittlerweile mehr als 80 Hochschulen an Zoom Video Communications Inc. ist die Berechnungsgrundlage des Unternehmens bereits offen zugänglich. Von Geschäftsgeheimnissen kann daher nicht die Rede sein. Ich bitte Sie daher, der Anfrage nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202043/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, das von Ihnen ziterte Urteil ist hier bekannt. Nach …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
30. November 2020 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis, das von Ihnen ziterte Urteil ist hier bekannt. Nach § 7 IFG Bln besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit dadurch ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Der Humboldt-Universität zu Berlin liegt keine Einwilligung der Betroffenen vor. Das darüber hinaus besteht ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Dabei muss es sich um ein Interesse von wettbewerbsrechtlicher Relevanz handeln (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.10.2007 - 12 B 12/07). Ob und ggf. welche Bedeutung eine Information für mögliche Konkurrenten hat oder inwieweit ihre Offenbarung die Marktposition des betroffenen Unternehmens zukünftig schwächen kann, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt (vgl. Rossi, a. a. O., § 6 Rn. 75; Mecklenburg/Pöppelmann, Informationsfreiheitsgesetz, 2006, § 6 Rn. 45, 46; Köhler, a. a. O., UWG § 17 Rn. 9). Dies ist nach den der Humboldt-Universität zu Berlin vorliegenden Angaben durch die Betroffene der Fall. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in da bereits über 100 Hochschulen diese Informationen veröffentlicht haben, sind "…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
1. Dezember 2020 10:35
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da bereits über 100 Hochschulen diese Informationen veröffentlicht haben, sind "Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens" bereits offen zugänglich - ein "schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung" kann daher nicht bestehen. Ich bitte Sie, mir die angeforderten Informationen zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202043/
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir zunächst den Eingang Ihrer Mail und melden uns, sobald wir d…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
3. Dezember 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir zunächst den Eingang Ihrer Mail und melden uns, sobald wir die für eine mögliche Antwort erforderlichen Informationen aus dem Hause haben. Mit freundlichen Grüßen
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in als kurzer Zwischenstand: Wir warten hierzu noch auf eine Rückmeldung von Zoom und …
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
18. Dezember 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in als kurzer Zwischenstand: Wir warten hierzu noch auf eine Rückmeldung von Zoom und melden uns, sobald wir sie von dieser Seite haben. Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
10. Februar 2021 15:43
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202043) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Kronmüller, eine erneute Nachfrage bei der Betroffenen hat die Ablehnung Ihres Auskunftsbegeh…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
25. Februar 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, eine erneute Nachfrage bei der Betroffenen hat die Ablehnung Ihres Auskunftsbegehrens bestätigt. Es würde nunmehr ein für Sie kostenpflichtiger Widerspruchsbescheid gegen Ihren Widerspruch vom 12.11.2020 ergehen. Möchten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten? Mit freundlichen Grüßen,
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> da es sich meiner Auffassung nach nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, ist ein Na…
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202043]
Datum
26. Februar 2021 10:18
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da es sich meiner Auffassung nach nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, ist ein Nachfragen oder Einverständnis seitens Zoom nicht nötig. Ich halte an meinem Antrag fest und kann Ihnen mitteilen, dass ich diesen notfalls auch gerichtlich durchsetzen werde. Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 202043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202043/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Humboldt Universität zu Berlin
Widerspruchsbescheid
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
17. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage Klage gegen die Humboldt-Universität
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
16. April 2021
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
geschwärzt
482,5 KB
Klage gegen die Humboldt-Universität
Verwaltungsgericht Berlin
Urteil vom 22.06.2022
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Urteil vom 22.06.2022

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Humboldt Universität zu Berlin
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Bezug nehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.06.2022 (VG 2 K 131/2…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
367,7 KB
Sehr geehrter Herr Kronmüller, Bezug nehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.06.2022 (VG 2 K 131/21) erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Die Humboldt-Universität zu Berlin hat im April 2020 für die Campus-Lizenz Zoom inklusive einer Webinar-Lizenz (1000 TN) und zweimal Zoom-Room netto 75.478,00 EUR bezahlt. Später wurden vier weitere Large Meeting 500 Lizenzen für 956,00 EUR netto beschafft. Insgesamt sind für die Campusvereinbarung also 76.434,00 EUR netto bezahlt worden. Das macht inkl. MwSt 90.956,46 EUR. Mit freundlichen Grüßen

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