Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202047]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202047/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202047]
Datum
4. Dezember 2020 10:43
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202047/
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Ludwig-Maximilians-Universität München Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202047]
Datum
11. Januar 2021 10:05
An
Ludwig-Maximilians-Universität München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202047) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie weiterhin nicht meiner Anfrage nachkommen, werde ich eine Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202047/
Ludwig-Maximilians-Universität München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir prüfen die Angelegenheit und kommen bald auf Sie…
Von
Ludwig-Maximilians-Universität München
Betreff
RE: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202047]
Datum
13. Januar 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir prüfen die Angelegenheit und kommen bald auf Sie zu. Freundliche Grüße

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Ludwig-Maximilians-Universität München
Sehr geehrteAntragsteller/in mit elektronischer Anfrage vom 30.10.2020 bitten Sie um Mitteilung über Zahlungen de…
Von
Ludwig-Maximilians-Universität München
Betreff
RE: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202047]
Datum
22. Januar 2021 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit elektronischer Anfrage vom 30.10.2020 bitten Sie um Mitteilung über Zahlungen der LMU an den Videokonferenzdient Zoom. Nach entsprechender Prüfung teilen wir mit, dass diese Auskunft nicht erfolgt. Die Entscheidung möchten wir kurz begründen. Eine Auskunftspflicht besteht nicht. Diese ergibt sich insbesondere nicht aus den von Ihnen geltend gemachten Rechtsgrundlagen. Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) gilt nur für informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) regelt keine Auskunftspflicht über die von Ihnen erbetenen Informationen. Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ist nicht einschlägig, da es sich bei den von Ihnen erbetenen Daten nicht um entsprechende Umweltinformationen handelt. Ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz gibt es nicht, die Informationsfreiheitssatzung der Stadt München ist auf die LMU nicht anwendbar. Auch ein Anspruch aus Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) kommt nicht in Betracht, Art. 39 BayDSG ist nicht auf Hochschulen anwendbar (Art. 39 Abs. 4 BayDSG). Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Angaben ein Geschäftsgeheimnis darstellen, einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen und insofern auch nicht zur Veröffentlichung im Internet bestimmt sind. Einer Veröffentlichung dieser Antwort im Internet wird ausdrücklich widersprochen, insbesondere soweit sie personenbezogene Daten enthält. Mit freundlichen Grüßen