Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202055/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
4. Dezember 2020 10:43
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202055/
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
11. Januar 2021 10:05
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie weiterhin nicht meiner Anfrage nachkommen, werde ich eine Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202055/
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
An Technische Universität Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
10. Februar 2021 15:34
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202055/
Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage vom 30. Oktober ist hier leider unter…
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
18. Februar 2021 09:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage vom 30. Oktober ist hier leider untergegangen, wofür ich um Nachsicht bitte. Insofern habe ich jetzt den aktenführenden Bereich um Überlassung der Vorgänge gebeten, die dann hier geprüft werden. Wie lange das dauert, kann ich Ihnen nicht sagen. Nach wie vor befindet sich die TU Berlin coronabedingt im Notbetrieb und nahezu alles dauert länger als sonst üblich. Mit freundlichen Grüßen

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Technische Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Kronmüller, auf Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2020 erteilen wir Ihnen nach rechtlicher Prüfung …
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202055]
Datum
24. Februar 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, auf Ihre Anfrage vom 30. Oktober 2020 erteilen wir Ihnen nach rechtlicher Prüfung folgende Auskunft: Die Technische Universität Berlin hat im Jahre 2020 eine Zahlung von 118.296,- € an Zoom Video Communications Inc. geleistet. Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin (IFG BE) einschlägig. Das VIG kommt nicht zur Anwendung. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Die lange Bearbeitungszeit ist dem pandemiebedingten Notbetrieb geschuldet, wofür wir um Verständnis bitten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen