Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht d…
An Technische Universität Darmstadt Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202056]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Technische Universität Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202056 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202056/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Technische Universität Darmstadt
Ihre Anfrage an / Your request to <<E-Mail-Adresse>>: Zahlungen an Zoom Video [...] [Ticket#202010303…
Von
Technische Universität Darmstadt
Betreff
Ihre Anfrage an / Your request to <<E-Mail-Adresse>>: Zahlungen an Zoom Video [...] [Ticket#2020103039000511]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Anfrage mit der Ticketnummer 2020103039000511 erhalten. Sollten Sie Nachfragen haben oder wenn Sie weitere Informationen zu Ihrer Anfrage senden möchten, so antworten Sie bitte auf diese E-Mail, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können. Dies ist eine automatisch generierte Mail. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen

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Technische Universität Darmstadt
[Ticket#2020103039000511] Sehr geehrteAntragsteller/in die TU Darmstadt setzt ZOOM für Zwecke der Lehre und der F…
Von
Technische Universität Darmstadt
Betreff
[Ticket#2020103039000511]
Datum
30. Oktober 2020 17:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die TU Darmstadt setzt ZOOM für Zwecke der Lehre und der Forschung ein. Diese Tätigkeiten sind gem. § 81 Abs. 1 Nr. 6 HSDIG vom Auskunftsanspruch nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen