Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersic…
An Technische Universität Ilmenau Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202060]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Technische Universität Ilmenau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202060/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Technische Universität Ilmenau
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer u.st. Anfrage. Der Beantwortung werden…
Von
Technische Universität Ilmenau
Betreff
WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202060]
Datum
3. November 2020 11:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
257 Bytes
image002.png
336 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer u.st. Anfrage. Der Beantwortung werden wir ordnungsgemäß nachkommen. Zu diesem Zweck lassen Sie uns bitte Ihre postalische Anschrift zukommen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in die Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >…
An Technische Universität Ilmenau Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202060]
Datum
3. November 2020 11:16
An
Technische Universität Ilmenau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Adresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202060/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Technische Universität Ilmenau
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Von
Technische Universität Ilmenau
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202060]
Datum
3. November 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Technische Universität Ilmenau
Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 30. Oktober 2020…
Von
Technische Universität Ilmenau
Via
Briefpost
Betreff
Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Ihre Anfrage über den Webservice https://fragdenstaat.de vom 30. Oktober 2020
Datum
3. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 30. Oktober 2020 stellten Sie über das Portal "FragdenStaat.de" eine Anfrage nach einer "Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat". Sie baten vor einer Beantwortung Ihres Anliegens um Mitteilung etwaig entstehender Kosten hierfür. Nach 8 15 ThürTG, 21 ThürVwKG i.V.m. ThürVwKO nebst Anlage sind für die Leistungen nach ThürlFG Verwaltungskosten zu erheben. Die Kosten würden entsprechend dem erforderlichen Zeitaufwand berechnet werden. Wir teilen rein vorsorglich mit, dass wir einen Auskunftsanspruch weder aus Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG), noch aus Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) noch aus Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für gegeben betrachten, da Ihre Anfrage außerhalb der jeweiligen Anwendungsbereiche liegt (hierzu unter nachfolgender Ziffer 1). Schließlich sehen wir Ihre Anfrage als noch nicht hinreichend konkret formuliert an (hierzu unter nachfolgender Ziffer 2). 1. Nach bisherigem hiesigem Verständnis bezieht sich Ihre Anfrage auf eine Übersicht von Zahlungen, die die Universität im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Soweit sich die Anfrage auf reine Zahlungsvorgänge der Universität an das genannte Unternehmen bezieht, ist der Anwendungsbereich gemäß § 2 Absatz 4 des ThürTG nicht eröffnet, da dies weder den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe von Drittmitteln noch die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betrifft. Die bisherige Antragstellung lässt weiterhin nicht erkennen, inwiefern sich die erbetenen Informationen auf Umweltinformationen nach § 2 Absatz 3 ThürUIG bzw. auf gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen nach § 1 VIG beziehen. Damit kann die Eröffnung der Anwendungsbereiche noch nicht angenommen werden. Ihr Antrag ist in diesem Punkt noch nicht hinreichend bestimmt. Wir bitten diesbezüglich Ihre Anfrage zu konkretisieren. 2. Wir weisen zudem - rein vorsorglich - auf Folgendes hin: Der Antrag ist u.E. noch nicht hinreichend bestimmt genug. Nach § 9 Absatz 4 i.V.m. § 2 Absatz 4 ThürTG muss der Antrag insbesondere erkennen lassen, auf welche amtlichen Informationen dieser gerichtet ist (siehe Erläuterung zum Gegenstand des Auskunftsanspruchs in Ziffer 1). Hier bitten wir um Konkretisierung. Bitte benennen Sie uns - auch mit Blick auf die unter Ziffer 1) benannten rechtlichen Erwägungen - die konkrete Bezeichnung der Informationen, zu welchen Sie Zugang begehren. Wir bitten Ihren Antrag entsprechend Vorbenanntem zu konkretisieren und zu begründen. Sobald die Konkretisierung und die Begründung Ihres Anliegens vorliegen, wird diesseits nochmals zu prüfen sein, ob für dieses der Anwendungsbereich des ThürTG, des ThürUIG oder VIG eröffnet ist und ein Anspruch auf Zugang zu den Informationen vorliegt. Vor diesem Hintergrund, geben wir Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme und bitten zugleich um Mitteilung, inwiefern Sie an Ihrem Antrag festhalten. Wir sehen Ihrer Antwort (mindestens in Textform) bis spätestens 3. Dezember 2020 (Eingang bei Universität) entgegen. Sollten wir bis dahin keine Antwort Ihrerseits erhalten, sehen wir Ihr Anliegen als erledigt an. Sollte Ihnen die Einhaltung des Termins nicht möglich sein, bitten wir um Mitteilung mindestens in Textform. Geht eine Antwort mit Aufrechterhaltung und Konkretisierung des Antrages ein, erlauben wir uns die gesetzliche Frist zur Auskunftserteilung um den Zeitraum Ihrer Rückantwort zu verlängern. Mit freundlichen Grüßen