Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202061/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Technische Universität Kaiserslautern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über die Internetplattform fragdenstaat.de übermittelte und am 30.10.2020 in de…
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
26. November 2020 10:03
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über die Internetplattform fragdenstaat.de übermittelte und am 30.10.2020 in der Pressestelle der Universität eingegangene Anfrage mit der Nummer 202061 ist uns zur Beantwortung weitergeleitet worden. Wir weisen darauf hin, dass ein Auskunftsantrag nach § 11 Abs. 2 LTranspG die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen muss. Hierzu ist gemäß Ziff. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum LTranspG neben der Mitteilung Ihres vollständigen Namens die Mitteilung Ihrer Anschrift erforderlich. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Anfragen, die diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, nicht beantworten können. Bis zur Nachreichung der fehlenden Angaben wird der Vorgang nicht weiterverfolgt. Darüber hinaus weisen wir informationshalber darauf hin, dass Ihrer Anfrage der Schutz überwiegender Interessen Dritter gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 LTranspG entgegen steht. Dass Informationen ähnlicher Art an anderer Stelle veröffentlicht sein mögen, schließt die grundlegende Klassifizierung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nicht aus. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfe…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
1. Dezember 2020 10:23
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Postanschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202061/
Technische Universität Kaiserslautern
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer o.g. Anfrage teilen wir mit, dass sich die Beantwortungsfrist gem…
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
17. Dezember 2020 13:20
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer o.g. Anfrage teilen wir mit, dass sich die Beantwortungsfrist gem. §§ 12 Abs. 3 S. 2, 13 LTranspG um die Dauer eines erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens verlängert. Wir werden nach dessen Abschluss auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen und bitten, in der Zwischenzeit von Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
An Technische Universität Kaiserslautern Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
10. Februar 2021 15:42
An
Technische Universität Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202061) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202061 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202061/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Technische Universität Kaiserslautern
Sehr geehrter Herr Kronmüller, ich darf auf meine E-Mail vom 17.12.2020 in o.g. Angelegenheit verweisen, in der i…
Von
Technische Universität Kaiserslautern
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202061]
Datum
16. Februar 2021 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kronmüller, ich darf auf meine E-Mail vom 17.12.2020 in o.g. Angelegenheit verweisen, in der ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass sich die Beantwortungsfrist gem. §§ 12 Abs. 3 S. 2, 13 LTranspG um die Dauer eines erforderlichen Drittbeteiligungsverfahrens verlängert. Das im Schriftwege zu führende Drittbeteiligungsverfahren ist aufgrund der längeren Postlaufzeiten in die USA noch nicht abgeschlossen, sodass Ihre Anfrage von Gesetzes wegen derzeit nicht abschließend beschieden werden kann. Wie bereits angekündigt, werden wir nach Abschluss des Drittbeteiligungsverfahrens auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen und bitten weiterhin, in der Zwischenzeit von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen