Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Universität Hohenheim Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082]
Datum
30. Oktober 2020 12:16
An
Universität Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202082/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Universität Hohenheim
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage vom 30.10.2020. Ihrer Bitte um Zusendung einer Übersich…
Von
Universität Hohenheim
Betreff
WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611
Datum
25. November 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für Ihre Anfrage vom 30.10.2020. Ihrer Bitte um Zusendung einer Übersicht über die Zahlungen, die die Universität Hohenheim im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat, können wir leider nicht nachkommen. Nach Einschätzung unserer Rechtsabteilung unterliegt dies dem Geschäftsgeheimnis (§ 6 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 14. März 2006, A…
An Universität Hohenheim Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
1. Dezember 2020 10:21
An
Universität Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 14. März 2006, Az. 1 BvR 2087/03) sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, "an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat". Das Offenlegen der Information sorgt nicht dafür, dass Sie in den Bereichen Verhandlungsposition, Konditionen oder ähnliche betriebsrelevante Dimensionen "zu einem Nachteil gereichen" werden könnten, demnach besteht kein "berechtigtes Interesse". Es haben bereits über hundert Hochschulen ihre Ausgaben an Zoom offengelegt, von Geschäftsgeheimnissen kann daher nicht die Rede sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
An Universität Hohenheim Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
10. Februar 2021 15:53
An
Universität Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 30.10.2020 (#202082) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Hohenheim
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.10.2020 haben wir am 25.11.2020 - also fristgerecht - beantwortet. Wir …
Von
Universität Hohenheim
Betreff
WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
15. Februar 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.10.2020 haben wir am 25.11.2020 - also fristgerecht - beantwortet. Wir hatten Ihnen mitgeteilt, dass wir Ihnen keine Auskunft erteilen können, da die Daten nach Einschätzung unserer Rechtsabteilung dem Geschäftsgeheimnis (§ 6 LIFG) unterliegen. Ergänzend dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir an eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind. Mit besten Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> meine Antwort auf Ihre Einschätzung war/ist: Nach der Einschätzung des Bundesverfas…
An Universität Hohenheim Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
15. Februar 2021 14:50
An
Universität Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Antwort auf Ihre Einschätzung war/ist: Nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 14. März 2006, Az. 1 BvR 2087/03) sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, "an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat". Das Offenlegen der Information sorgt nicht dafür, dass Sie in den Bereichen Verhandlungsposition, Konditionen oder ähnliche betriebsrelevante Dimensionen "zu einem Nachteil gereichen" werden könnten, demnach besteht kein "berechtigtes Interesse". Es haben bereits über 150 Hochschulen ihre Ausgaben an Zoom offengelegt, von Geschäftsgeheimnissen kann daher nicht die Rede sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202082/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Hohenheim
Sehr Antragsteller/in Ihre Antwort haben wir zur Kenntnis genommen, teilen Ihre Auffassung jedoch nicht. Gerne se…
Von
Universität Hohenheim
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
15. Februar 2021 22:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Antwort haben wir zur Kenntnis genommen, teilen Ihre Auffassung jedoch nicht. Gerne senden wir Ihnen auch noch eine detailliertere Begründung zu, müssen Sie jedoch um ein paar Tage Geduld bitten, da die verantwortliche Person bis einschl. 22.2. nicht im Haus ist. Mit besten Grüßen

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Universität Hohenheim
Sehr geehrter Herr Kronmüller, wie angekündigt senden wir Ihnen hier noch nähere Ausführungen dazu, warum wir die…
Von
Universität Hohenheim
Betreff
AW: WG: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202082] / Tagebnr. 611 [#202082]
Datum
2. März 2021 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kronmüller, wie angekündigt senden wir Ihnen hier noch nähere Ausführungen dazu, warum wir die gewünschte Auskunft nicht erteilen können, bieten Ihnen jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens an (siehe unten). Es bleibt bei unserer grundsätzlichen Rechtsauffassung, wonach kein Anspruch auf Preisgabe der begehrten Information gem. LIFG besteht und stützen diese auf § 6 LIFG. Hieran vermag auch das zitierte Urteil nichts zu ändern, da wir durchaus von einem berechtigten Interesse an der Nicht-Zur-Verfügung-Stellung der angeforderten Informationen ausgehen (s.u.). Die Angaben der anderen Hochschulen lassen keinesfalls Rückschlüsse auf den Umfang der erworbenen Lizenzen bzw. die Höhe der von der Universität Hohenheim an Zoom entrichteten Zahlungen zu. Diese Informationen sind schlichtweg mangels Vergleichbarkeit nicht als "allgemein bekannt" anzusehen. Wie bereits dargestellt, haben wir uns vertraglich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss stehenden Informationen verpflichtet, weshalb durchaus ein berechtigtes Interesse an der Nicht-Preisgabe der angefragten Informationen besteht. Neben den Konsequenzen aus einer entsprechenden Vertragsverletzung stünde zudem eine mögliche Verwirklichung des Straftatbestands von § 203 Abs. 2 StGB sowie von § 23 GeschGehG durch eine unautorisierte Mitteilung der Informationen im Raum. Um Ihnen entgegenzukommen, bieten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (wir halten die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsverpflichtung für ausreichend, hiervon absehen zu können) die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens gem. § 8 LIFG an. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solches auf Grund der Komplexität Kosten über 200 EUR nach sich ziehen würde. Bitte teilen Sie uns innerhalb eines Monats mit, ob Sie die entsprechenden Kosten übernehmen und das Verfahren weiter betreiben möchten. Falls ja, bitten wir außerdem um Mitteilung, inwieweit wir Ihre persönlichen Daten als antragstellende Person und die Antragsbegründung weitergeben dürfen (7 Abs. 1 S. 3 LIFG). Mit freundlichen Grüßen