Bahntrasse Arsbeck-Elmpt

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

über das Gebiet der Stadt Wegberg verlief eine von den Briten damals militärisch genutzte Bahntrasse, von Elmpt (ehemaliger Flugplatz der RAF Brüggen) nach Arsbeck, wo sie in die Strecke nach Mönchengladbach mündete.

Dazu habe ich folgende Fragen:
Besteht diese Trasse noch?
Falls sie nicht mehr besteht: Wann wurde die Trasse rückgebaut? Durch welche Behörde wurde sie abgebaut bzw. von wem wurde der Rückbau genehmigt?
Falls vorhanden, bitte ich um die Zusendung einer Karte, auf welcher der Verlauf Bahntrasse deutlich zu erkennen ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in über das Gebiet der S…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bahntrasse Arsbeck-Elmpt [#202145]
Datum
30. Oktober 2020 21:20
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in über das Gebiet der Stadt Wegberg verlief eine von den Briten damals militärisch genutzte Bahntrasse, von Elmpt (ehemaliger Flugplatz der RAF Brüggen) nach Arsbeck, wo sie in die Strecke nach Mönchengladbach mündete. Dazu habe ich folgende Fragen: Besteht diese Trasse noch? Falls sie nicht mehr besteht: Wann wurde die Trasse rückgebaut? Durch welche Behörde wurde sie abgebaut bzw. von wem wurde der Rückbau genehmigt? Falls vorhanden, bitte ich um die Zusendung einer Karte, auf welcher der Verlauf Bahntrasse deutlich zu erkennen ist. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Wegberg
Vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Wegberg, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihr E-Mail wurde an de…
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
Antw: Bahntrasse Arsbeck-Elmpt [#202145] (Ihr Nachricht)
Datum
30. Oktober 2020 21:20
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht an die Stadt Wegberg, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihr E-Mail wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet, dieser wird sich nach Bearbeitung ihres Anliegens an Sie wenden. Bis dahin bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bahntrasse Arsbeck-Elmpt“ vom 30.10.2020 (#20214…
An Kommunalverwaltung Wegberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Bahntrasse Arsbeck-Elmpt [#202145] (Ihr Nachricht) [#202145]
Datum
1. Dezember 2020 02:02
An
Kommunalverwaltung Wegberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bahntrasse Arsbeck-Elmpt“ vom 30.10.2020 (#202145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202145/

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Kommunalverwaltung Wegberg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten beigefügte Anfrage vom 30.10.2020. Leider liegen mir…
Von
Kommunalverwaltung Wegberg
Betreff
Antw: Wtrlt: Bahntrasse Arsbeck-Elmpt [#202145]
Datum
2. Dezember 2020 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten beigefügte Anfrage vom 30.10.2020. Leider liegen mir zu dieser Bahntrasse nur sehr wenige Unterlagen vor. Informationen, insbesondere den Abbau/Rückbau betreffend, liegen der Stadt Wegberg nicht vor. Auch ob die Trasse, ganz oder in Teilen, noch besteht, ist mir nicht bekannt. Beigefügt habe ich eine topografische Karte von 1975, die die Trasse, soweit sie das Stadtgebiet betrifft, vollständig zeigt sowie drei Grundkarten von 1975 mit den jeweiligen Trassenabschnitten. Viele Grüße