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Stellungnahme zum Referentenentwurf Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle

- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-der-kostenvorschriften-im-bereich-der-entsorgung-radi/)

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Stellungnahme z…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle [#202164]
Datum
31. Oktober 2020 01:08
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-der-kostenvorschriften-im-bereich-der-entsorgung-radi/) Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202164 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202164/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die beantragte Unterlage. Kosten werden dafür nicht er…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
WG: Stellungnahme zum Referentenentwurf Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle [#202164]
Datum
5. November 2020 09:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die beantragte Unterlage. Kosten werden dafür nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen