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Stellungnahme zum Referentenentwurf der 1. VO zur Änderung der 4. BImSchV

- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-der-ersten-verordnung-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-genehmigungsbeduerftige-anla/)

Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf der 1. VO zur Änderung der 4. BImSchV [#202167]
Datum
31. Oktober 2020 01:17
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (vgl. https://www.bmu.de/gesetz/referentenentwurf-der-ersten-verordnung-zur-aenderung-der-verordnung-ueber-genehmigungsbeduerftige-anla/) Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202167/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 31.10.2020 haben Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Landwi…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Stellungnahme zum Referentenentwurf der 1. VO zur Änderung der 4. BImSchV
Datum
12. November 2020 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
439,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 31.10.2020 haben Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und darum gebeten, dass Sie eine Durchschrift der NRW-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in elektronischer Form erhalten. Daher habe ich Ihnen - als Anlage zu dieser E-Mail - die NRW-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen beigefügt. Mit freundlichen Grüßen