Kommunikation mit der Universität Heidelberg bezüglich des Wintersemesters 20/21

Jegliche schriftliche (Briefe, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten u.ä.) Kommunikation mit dem Rektorat oder anderen Gremien der Universität Heidelberg, die die Planung und Durchführung des Wintersemesters 20/21 unter Coronabedingungen betreffen. Personenbezogene Daten können selbstverständlich gerne geschwärzt werden, wenn das das Erteilen der Auskunft beschleunigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche schriftl…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Kommunikation mit der Universität Heidelberg bezüglich des Wintersemesters 20/21 [#202200]
Datum
31. Oktober 2020 16:36
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche schriftliche (Briefe, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten u.ä.) Kommunikation mit dem Rektorat oder anderen Gremien der Universität Heidelberg, die die Planung und Durchführung des Wintersemesters 20/21 unter Coronabedingungen betreffen. Personenbezogene Daten können selbstverständlich gerne geschwärzt werden, wenn das das Erteilen der Auskunft beschleunigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Informationszugang sowie …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Kommunikation mit der Universität Heidelberg bezüglich des Wintersemesters 20/21 [#202200]
Datum
13. November 2020 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag auf Informationszugang sowie die gewünschten Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Der Rektor der Universität Heidelberg schr…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit der Universität Heidelberg bezüglich des Wintersemesters 20/21 [#202200]
Datum
13. November 2020 14:14
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Der Rektor der Universität Heidelberg schrieb in seiner Begrüßungsmail an alle Studierende: „Da wir Präsenzveranstaltungen für erstimmatrikulierte Studierende [...] für unverzichtbar halten, sind wir mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Gespräch, um möglichst Ausnahmeregelungen für diese Gruppe zu erzielen". Deute ich Ihre Antwort richtig, dass eine diesbezügliche Kommunikation noch nicht stattgefunden hat? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202200/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>