Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 280333 München

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Petra Weigart
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Petra Weigart
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 280333 München [#202234]
Datum
1. November 2020 11:38
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BayUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart Anfragenr: 202234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202234/ Postanschrift Petra Weigart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstra…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München [#202234]
Datum
4. November 2020 15:14
Status
Warte auf Antwort
Unser Zeichen: M2531.1/93/2 Sehr geehrte Frau Weigart, das Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nutzt das Dienstgebäude Salvatorstraße 2 gemeinsam mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, welches auch die Grundbesitzverwaltung innehat. Ihrem Antrag vom 1.11.2020 gemäß Art. 4 BayUIG auf Übermittlung des Energieausweises für das Gebäude in der Salvatorstraße 2 kommen wir gerne nach. Dieses Gebäude wird allerdings momentan generalsaniert, die baulichen Maßnahmen, die auch Energieeinsparmaßnahmen wie eine zusätzliche Außenwanddämmung beinhalten, werden sich noch über mehrere Jahre erstrecken. Angesichts dieser Baumaßnahmen wurde der bisher vorliegende Energieausweis nicht aktualisiert, da er den aktuellen Stand nicht wiedergeben kann. Auch unterliegen die im Ausweis vorgesehenen Informationen während der Bauphase ständigen Veränderungen. Bitte teilen Sie uns daher mit, ob wir Ihnen den derzeit vorliegenden, aber nicht den aktuell ständig verändernden Bedingungen entsprechenden Energieausweis übermitteln sollen oder nach Abschluss der Generalsanierung ein dann aktueller Energieausweis zur Verfügung gestellt werden soll. Mit freundlichen Grüßen
Petra Weigart
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvator…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Petra Weigart
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München [#202234]
Datum
19. November 2020 13:47
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Im Fall der aktuellen Sanierung bitte ich Sie um eine Zusendung des letzten Standes vor Beginn der Sanierungsarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart Anfragenr: 202234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202234/ Postanschrift Petra Weigart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvator…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München [#202234]
Datum
23. November 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Weigart, gerne übersende ich Ihnen unseren alten Energieausweis. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt haben, läuft bei uns gerade eine Generalsanierung des Gebäudes. Ein großer und wichtiger Punkt dabei ist die Verbesserung der Wärmedämmung sowie Reduzierung des Stromverbrauchs durch energiesparendere Beleuchtung und Umstellung der Kälteerzeugung auf Fernkälte. Heizenergie bekommen wir schon seit vielen Jahren über Fernwärme. Wegen der laufenden Generalsanierung haben wir davon abgesehen, den Energieausweis zu aktualisieren. Mit freundlichen Grüßen

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Petra Weigart
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvator…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Petra Weigart
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München [#202234]
Datum
14. Dezember 2020 19:42
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Schilderung der Umstände. Ich bitte demnach um eine Übermittlung des erneuerten Energiebedarsausweises nach Beendigung der Bau-/Sanierungsarbeiten. Besten Dank & Mit freundlichen Grüßen Petra Weigart Anfragenr: 202234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202234/ Postanschrift Petra Weigart << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>