Maßnahmen zum Datenschutz nach EuGH Urteil zum Datenschutz
Mit seinem Urteil vom 16.07.2020 mit dem Aktenzeichen C‑311/18 hat der EuGH eine Weiterleitung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika für unzulässig erklärt.
Bitte senden Sie mir folgende Unterlagen:
1. Eine möglichst vollständige Auflistung, jeglicher Software Produkte US amerikanischer Anbieter, welche in der Kreisverwaltung eingesetzt werden. Insbesondere cloudbasierter Anwendungen, welche Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden.
2. Eine Erklärung, welche konkreten Konsequenzen die Kreisverwaltung aus dem oben genannten Urteil zieht und in wie weit die Kreisverwaltung plant sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten (von Bürgern und Mitarbeitenden) in die USA übermittelt werden.
3. Alle internen Dokument (Dienstanweisung, Protokolle etc.) in welchem der Umgang der Kreisverwaltung mit dem oben genannten Urteil Erwähnung findet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. November 2020
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4. Dezember 2020
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