Erstsemester-Videos

- Verträge über die Produktion der Erstsemester-Videos für das Wintersemester 2020
- Verträge über das Hosting der Videos bei Amazon AWS
- alle Dokumente zum Datenschutz zum Hosting der Videos bei Amazon AWS
- eventuelle Datenschutzfolgeabschätzungen für das Hosting bei Amazon AWS

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
2. November 2020 10:21
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge über die Produktion der Erstsemester-Videos für das Wintersemester 2020 - Verträge über das Hosting der Videos bei Amazon AWS - alle Dokumente zum Datenschutz zum Hosting der Videos bei Amazon AWS - eventuelle Datenschutzfolgeabschätzungen für das Hosting bei Amazon AWS
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist für meine Anfrage morgen abl…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
3. Dezember 2020 10:26
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Frist für meine Anfrage morgen abläuft. Ich erwarte eine schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wu…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
7. Dezember 2020 08:18
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wu…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
14. Dezember 2020 16:12
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wu…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
17. Dezember 2020 12:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstsemester-Videos“ vom 02.11.2020 (#202296) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Erstsemester-Videos [#202296]
Datum
18. Dezember 2020 17:17
Status
Warte auf Antwort
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3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 02.11.2020. Hierzu wurde nunmehr ein ablehnender Bescheid erlassen. Da bei ablehnenden Bescheiden gem. § 5 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz IFG NRW ein Schriftformerfordernis besteht und es einer Zustellung bedarf, bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, unter welcher der Bescheid zugestellt werden kann. Alternativ biete ich Ihnen gerne an, den Bescheid persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erstsemester-Videos“ [#202296] [#202296]
Datum
18. Dezember 2020 17:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/202296/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde darauf besteht, mir die Antwort auf meinen Antrag per Post zuzusenden, ich jedoch keine Postadresse angeben möchte und auch gerne auf meine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen verzichte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 202296.pdf - 2020-12-18_1-image001.png Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erstsemester-Videos“ [#202296] [#202296]
Datum
21. Dezember 2020 07:05
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020
Datum
7. Januar 2021 09:26
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11366/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in parallel zu dem Antrag auf Informationszugang zu den Kosten für den Einsatz von Zoom und WebEx im Sommersemester 2020 vom 18.10.2020 (Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-10679/20) haben Sie Herrn Antragsteller/in zu seinem Antrag "Erstsemester-Videos" (https://fragdenstaat.de/anfrage/erstsemester-videos/) mit mail vom 18.12. mitgeteilt, dass Sie in der Sache einen ablehnenden Bescheid erlassen haben. Um diesen zustellen zu können, baten Sie um Mitteilung einer Postanschrift, alternativ boten Sie an, den Bescheid persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen. Mit Schreiben vom selben Tag hat Herr Antragsteller/in mich erneut um Vermittlung gebeten. Er sei bereit, auf die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, zu verzichten und bittet weiterhin um Zusendung der Ablehnung per mail. Auch in diesem Fall möchte ich auf die Möglichkeit hinweisen, Herrn Antragsteller/in vorab die Ablehnungsbegründung per E-Mail zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202296] Sehr geehrteAntragsteller/in da mein Antrag auf Auskunf…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 2.11.2020 [#202296]
Datum
22. Januar 2021 13:25
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da mein Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO in einer anderen Anfrage mit einer anderen E-Mail-Adresse versendet wurde und eine zweifelsfreie Zuordnung über meinen Namen nicht möglich ist, stelle ich auch hier meinen Antrag: Ich beantrage die Zusendung einer Kopie meiner personenbezogenen Daten in einem gängigen elektronischen Format nach Art. 15, Abs. 3 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202296/