Liste der Kreditinstitute, deren Scoreverfahren geprüft werden

Die Liste der Kreditinstitute, deren Score-Verfahren auf Aussagefähigkeit geprüft wird und in welchem Abstand die Prüfung erfolgt.

Ich beziehe mich auf die Aussage der Schufa-Seite: "Darüber hinaus werden ebenfalls die von Kreditinstituten genutzten Verfahren regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihre Aussagefähigkeit hin geprüft." [Quelle: https://www.schufa.de/de/ueber-uns/daten-scoring/scoring/transparente-scoreverfahren/]

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  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    11. März 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste der Kr…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
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Betreff
Liste der Kreditinstitute, deren Scoreverfahren geprüft werden [#20243]
Datum
7. Februar 2017 17:34
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Kreditinstitute, deren Score-Verfahren auf Aussagefähigkeit geprüft wird und in welchem Abstand die Prüfung erfolgt. Ich beziehe mich auf die Aussage der Schufa-Seite: "Darüber hinaus werden ebenfalls die von Kreditinstituten genutzten Verfahren regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihre Aussagefähigkeit hin geprüft." [Quelle: https://www.schufa.de/de/ueber-uns/daten-scoring/scoring/transparente-scoreverfahren/]
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bescheid zu Ihrem Antrag nach IFG Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Bescheid zu Ihrem Antrag nach IFG
Datum
24. Februar 2017 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
281,7 KB
Mit freundlichen Grüßen