Einmalige Kosten von BayernWLAN

Vielen Dank für die Beantwortung der letzten Anfrage zum BayernWLAN in Ingolstadt. Ich stelle die Anfrage in kleinerem Umfang hiermit neu:

Welche einmaligen Kosten kommen beim Aufbau des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats.

Falls für die Antwort Gebühren erhoben werden, verständigen Sie mich bitte vorher.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2017
  • Frist
    11. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    48,75 Euro
  • Ein:e Follower:in
Christian Doppler
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden S…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
Christian Doppler
Betreff
Einmalige Kosten von BayernWLAN [#20248]
Datum
7. Februar 2017 22:27
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vielen Dank für die Beantwortung der letzten Anfrage zum BayernWLAN in Ingolstadt. Ich stelle die Anfrage in kleinerem Umfang hiermit neu: Welche einmaligen Kosten kommen beim Aufbau des BayernWLAN in Ingolstadt auf? Bitte nur die reinen Kosten ohne Abzug von Fördergeldern des Freistaats. Falls für die Antwort Gebühren erhoben werden, verständigen Sie mich bitte vorher.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Doppler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler
Stadtverwaltung Ingolstadt
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung
Datum
13. März 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
92,5 KB

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Christian Doppler
AW: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung [#20248] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
Christian Doppler
Betreff
AW: Anfrage nach der Informationsfreiheitssatzung [#20248]
Datum
19. März 2017 15:56
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Informationsfreiheitsanfrage „Einmalige Kosten von BayernWLAN“ vom 07.02.2017 (#20248) zurück. Mit freundlichen Grüßen Christian Doppler Anfragenr: 20248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christian Doppler << Adresse entfernt >>