Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der…
An Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202556]
Datum
2. November 2020 16:32
An
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202556/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202556]
Datum
4. Dezember 2020 10:49
An
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202556/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202556]
Datum
11. Januar 2021 10:10
An
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie weiterhin nicht meiner Anfrage nachkommen, werde ich eine Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202556/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Anfrage ZOOM Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angegebene E-Mail-Anfrage vom 2/11/20 konnten wir bisher …
Von
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Betreff
Anfrage ZOOM
Datum
11. Januar 2021 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen angegebene E-Mail-Anfrage vom 2/11/20 konnten wir bisher unter keinem unserer in Frage kommenden Hochschul-Accounts finden. An welche E-Mail-Adresse haben Sie sich denn damals gewandt ? Oder könnten Sie mir Ihre damalige Anfrage einfach nochmals direkt an meine Adresse senden ? Danke und viele Grüße
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage ZOOM [#202556] Sehr geehrteAntragsteller/in meine ursprüngliche Anfrage ging an die Adresse <<E…
An Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage ZOOM [#202556]
Datum
11. Januar 2021 14:40
An
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
202556.pdf
56,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in meine ursprüngliche Anfrage ging an die Adresse <<E-Mail-Adresse>>. Sie finden sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/zahlungen-an-zoom-video-communications-inc-291/#nachricht-535349 sowie als PDF im Anhang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 202556.pdf Anfragenr: 202556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202556/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Anfrage ZOOM Sehr geehrteAntragsteller/in ich vermag beim besten Willen keine Rechtsgrundlage zu erkennen, auf di…
Von
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Betreff
Anfrage ZOOM
Datum
12. Januar 2021 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich vermag beim besten Willen keine Rechtsgrundlage zu erkennen, auf die Sie Ihr Auskunftsersuchen stützen könnten. Alle zitierten oder denkbaren Anspruchsnormen - SächsUIG, UIG, VIG i.V.m. ProdSG, IFG - scheitern in ihrer Anwendung am nicht gegebenen sachlichen und/oder persönlichen Anwendungsbereich. Und bevor ich Ihrer Bitte, die Anfrage als "Bürgeranfrage" - gemeint sein kann allenfalls eine Einwohneranfrage - zu verstehen, nachkomme, setzen Sie sich bitte unbedingt mit § 44 Abs. 3 SächsGemO und der Hauptsatzung der Stadt Leipzig auseinander, um zu erkennen, daß die HTWK Leipzig der so ziemlich "falscheste" Ansprechpartner ist. Freundliche Grüße