Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Psychologische Hochschule Berlin Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202673]
Datum
2. November 2020 16:32
An
Psychologische Hochschule Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202673/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Psychologische Hochschule Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Geschäftsführung teile ich Ihnen mit, dass wir Ihnen auf I…
Von
Psychologische Hochschule Berlin
Betreff
Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202673]
Datum
4. November 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit der Geschäftsführung teile ich Ihnen mit, dass wir Ihnen auf Ihre Anfrage keine Auskunft erteilen können. Mit freundlichen Grüßen
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass dies eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsge…
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202673]
Datum
4. November 2020 12:43
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie, dass dies eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist und Sie daher verpflichtet sind, Auskunft zu erteilen. Nach § 15 Abs. 1 sind Sie zudem verpflichtet, die Verweigerung der Akteneinsicht zu begründen. Ein Ablehnungsgrund liegt meiner Ansicht nach nicht vor. Ich bitte Sie, die Anfrage daher fristgerecht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202673/

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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications I…
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Re: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202673]
Datum
10. Februar 2021 16:06
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen meiner Anfrage nachkommen, behalte ich mir vor, Untätigkeitsklage einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202673/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>