Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.

Anfrage an: uni-assist e.V.

Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat.

Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    4. Dezember 2020
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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der …
An uni-assist e.V. Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202723]
Datum
2. November 2020 16:32
An
uni-assist e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Zahlungen, die die Hochschule im Jahr 2020 an Zoom Video Communications Inc. geleistet hat. Ich möchte betonen, dass es sich bei den begehrten Informationen nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, da vergleichbare Zahlen bereits bekannt sind. Die Zahlungen der Universität Bremen finden Sie beispielsweise hier: https://fragdenstaat.de/dokumente/7417-zoom_order_04-2020_persdat_geschwaerzt/; die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben 124.169,98 EUR gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202723/
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom…
An uni-assist e.V. Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202723]
Datum
4. Dezember 2020 10:54
An
uni-assist e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zahlungen an Zoom Video Communications Inc.“ vom 02.11.2020 (#202723) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202723 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202723/
uni-assist e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer Mail vom heutigen Freitag (vgl. unten) möchte ich Ihnen bestätigen…
Von
uni-assist e.V.
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202723]
Datum
4. Dezember 2020 12:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer Mail vom heutigen Freitag (vgl. unten) möchte ich Ihnen bestätigen. Um die Prüfung der ggf. ausstehenden Reaktion auf Ihre Anfrage vom 2. November kümmere ich mich und komme auf sie zurück. Mit besten Grüßen

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uni-assist e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.11.2020. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage k…
Von
uni-assist e.V.
Betreff
AW: Zahlungen an Zoom Video Communications Inc. [#202723]
Datum
8. Dezember 2020 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.11.2020. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass Auskunftsansprüche gegen den uni-assist e.V. aus den von Ihnen genannten Gesetzen nicht bestehen.  Der uni-assist e.V. ist ein im Land Berlin eingetragener privatrechtlicher Verein, der weder eine Behörde des Landes Berlin noch eine Behörde des Bundes ist. Er erbringt lediglich verfahrenstechnische Unterstützungsleistungen für Hochschulen ohne selbst an Forschung oder Lehre mitzuwirken. Damit bestehen weder nach dem IFG (Bund) noch nach dem IFB (Berlin) Auskunftsansprüche. Er ist auch keine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 UIG, wobei die Haushaltsplanung des uni-assist e.V. ohnehin auch keine „Umweltinformation“ im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG darstellt. Der uni-assist e.V. ist auch keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen.  Diese unsere Einschätzung  wurde Ihrer "Plattform" "fragdenstaat" gegenüber vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit  auch bereits im Jahr 2018 bestätigt (vgl. Ihre eigene Dokumentation unter https://fragdenstaat.de/anfrage/haushal….) Mit besten Grüßen