Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Str./Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel

- Übersicht der aller Grobentwürfe bzw. Varianten
- aktuelle Planungsunterlagen zum Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr. in Brandenburg/Havel
- Zeitliche Grobplanung zur Realisierung des innerstädtischen Verkehrsknotenpunkts
- Erläuterung wie für Verbände VCD/ADFC & Anwohner ein frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
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Betreff
Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Str./Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel [#202754]
Datum
2. November 2020 22:27
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht der aller Grobentwürfe bzw. Varianten - aktuelle Planungsunterlagen zum Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr. in Brandenburg/Havel - Zeitliche Grobplanung zur Realisierung des innerstädtischen Verkehrsknotenpunkts - Erläuterung wie für Verbände VCD/ADFC & Anwohner ein frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202754/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht betreffend die Planungen des Kreuzungsbereiches B1/B102 in Brandenburg/Havel Sehr gee…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht betreffend die Planungen des Kreuzungsbereiches B1/B102 in Brandenburg/Havel
Datum
3. November 2020 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) mit E -Mail vom 02.11.2020. Mit dieser E-Mail begehren Sie hinsichtlich des geplanten Neubaus des Kreuzungsbereiches B1/B102 (Otto-Sidow-Str./Wilhelmsdorfer Str.) in Brandenburg/Havel die Übersendung nachfolgend aufgeführter Unterlagen: - Übersicht aller Grobentwürfe bzw. Varianten - aktuelle Planungsunterlagen zum Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 (Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr.) in Brandenburg/Havel - Zeitliche Grobplanung zur Realisierung des innerstädtischen Verkehrsknotenpunkts Zudem bitten Sie um Erläuterung, wie für Verbände VCD/ADFC und Anwohner ein frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann. Seitens der zuständigen Fachabteilung wurde mir mitgeteilt, dass Grobentwürfe und Varianten derzeit erst erarbeitet werden. Es gibt noch keine Planungsunterlagen zum Neubau des Kreuzungsbereiches B1/B102 (Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr.), die vorgelegt werden könnten. Daher existiert auch noch keine zeitliche Grobplanung zur Realisierung des innerstädtischen Verkehrsknotenpunktes. Ich beabsichtige daher Ihren Antrag abzulehnen, da Unterlagen, in die Einsicht genommen werden könnte, noch nicht vorliegen. Ich weise in diesem Zusammenhang auch auf § 4 Abs. 2 Nr. 3 AIG hin. Danach soll ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, wenn sich der Antrag auf die Übermittlung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke bzw. auf Arbeiten zur Vorbereitung von Entscheidungen bezieht. Bezüglich Ihrer Bitte um Erläuterung, wie eine frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann, teile ich mit, dass entsprechende Informationsveranstaltungen für alle Betroffenen geben wird, sobald durch den Landesbetrieb Straßenwesen vorstellbare Pläne vorliegen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie den Antrag auf Akteneinsicht nach § 1 AIG aufrechterhalten oder zurück nehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht betreffend die Planungen des Kreuzungsbereiches B1/B102 in Brandenburg/Havel [#20…
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht betreffend die Planungen des Kreuzungsbereiches B1/B102 in Brandenburg/Havel [#202754]
Datum
4. November 2020 08:46
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie mir die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Ein Ablehnung der Anfrage kann als unbegründet zurückgewiesen werden: 1. Übersicht aller Grobentwürfe bzw. Varianten Nach Kenntnisstand gibt es folgende Unterlagen - Stellungnahme Vorplanung B1 OD Brandenburg, Havelbrücke bis JakobsgrabenGrundlage - Planungsstand Voruntersuchung von pro Via Beelitz Vorabzug vom 21.8.2019 -Erläuterungsbericht zur Voruntersuchung vom 25.11.2019 -ggf. aktueller Unterlagen --> Der Antragsteller beantragt eine öffentliche Bereitstellung soeben dieser Unterlagen und begehrt Auskunft + Übermittlung aktueller Daten. 2.aktuelle Planungsunterlagen zum Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr. in Brandenburg/Havel - Dieser ist Teil der Vorplanung B1 OD Brandenburg, Havelbrücke bis Jakobsgraben. - Antragsteller sind Vorabzüge Stand 08/2019 bekannt 3. Erläuterung wie für Verbände/Anwohner ein frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann - Welchen aktuellen Stand hat die Planung der B1 OD Brandenburg, Havelbrücke bis Jakobsgraben? - Wann ist nach aktuellen Grundlage mit den Informationsveranstaltungen für alle Betroffenen durch den Landesbetrieb Straßenwesen mit vorstellbaren Pläne zu rechnen sein? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202754/
Landesbetrieb Straßenwesen
Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sido…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Straße / Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel
Datum
30. November 2020
Status
Warte auf Antwort
973,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 gerichtet auf die Übersendung von Unterlagen hinsichtlich des geplanten Neubaus des Kreuzungsbereiches 81/8102, Otto-Sidow-Str.l Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel wird abgelehnt. 2. Dem Antrag auf Erläuterung, wie für Verbände und Anwohner eine frühzeitige gestalterische Mitwirkung ermöglicht werden kann, wird stattgegeben. 3. Kosten für diese Entscheidung werden nicht erhoben. Begründung: 1. Mit E-Mail vom 02.11.2020 haben Sie einen Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) gestellt und hinsichtlich des geplanten Neubaus des Kreuzungsbereiches B 1 /B 102 (Otto-Sidow-Str./Wilhelmsdorfer Str.) in Brandenburg/Havel um Übersendung nachfolgend aufgeführter Unterlagen gebeten: 1. Übersicht aller Grobentwürfe bzw. Varianten 2. aktuelle Planungsunterlagen zum Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 (Otto-Sidow-Str./WilhelmsdorferStr.) in Brandenburg/Havel
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AW: Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-…
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Betreff
AW: Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Straße / Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel [#202754]
Datum
2. Dezember 2020 15:56
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit widerspreche ich fristwahrend dem Bescheid vom 30.11.2020. Die eine detaillierte Begründung reiche ich zeitnah nach, verweise jedoch auf die Stellungnahme der Stadt bzw. des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg lautet wie folgt: "Die grundhafte Sanierung der B 1 in der Stadt Brandenburg an der Havel zwischen Jakobsgraben und Havel wird vorbereitet. Ein verbindliches Datum für die Baumaßnahme kann erst nach Abschluss der entsprechenden Planungen benannt werden, aktuell wird ein Baubeginn ab 2. Quartal 2022 in Aussicht gestellt...." Quelle: https://maerker.brandenburg.de/bb/stadt-brandenburg?_id=149962 Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202754/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-…
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Betreff
AW: Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020 betreffend den Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Otto-Sidow-Straße / Wilhelmsdorfer Str. in Brandenburg/Havel [#202754]
Datum
23. Januar 2021 18:35
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 2.12.2020 legte ich fristwahrend Widerspruch um Zwischenbescheid vom 30.11.2020 ein. Anbei nun nachfolgend die Begründung: 1. Die Ablehnung der Übermittlung der Planungsunterlagen ist unberechtigt abgelehnt worden, da das LSA diese nicht übermittelt hat und nicht davon ausgehen kann, dass diese dem Antragstellen vorliegen. Dies wurde zu keiner Zeit suggeriert oder mitgeteilt. Des weiteren ist auch nicht zwingend davon auszugehen, dass Unterlagen vom Aug./Nov.2019 den aktuellen Stand wieder geben. 2. In der Stadtverordnetenversammlungssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 13.01.2021 war der Dezernatsleiter Planung West des Landesbetrieb Straßenwesen Vorort. Ohne das der Antragsteller anwesend war (Hintergrund des Fernbleibens - anhaltende Corona Inzidenz von über 200 im Stadtgebiet) sind unter TOP des Landesbetrieb folgende Informationen angekündigt: a) aktuellen Stände der Straßen- und Brückenbauvorhaben des Stadtgebietes werden vorgestellt - Ausbau der B102, 2.Bauabschnitt von Silokanal bis Europakurve - Ersatzneubau der Brücke des 20.Jahrestages am Altstadt Bahnhof - Ausbau der B1/102, 3.Bauabschnitt von Havelbrücke bis Bauhofstraße - Ausbau der B1/102 Potsdamer Straße, Brückenneubau und Straßenbau - Ortsumfahrung Schmerzke einschließlich Knotenausbau B1/102 - Beseitigung Bahnübergang Wust durch Bau eines Überführungsbauwerkes b) Ein unbekannter Foliensatz wurde durch Herr Antragsteller/in Schmidt gezeigt und mtl. eine Vielzahl von aktuellen Informationen zu a) mitgeteilt. Diese Informationen müssen entsprechend vom LSA als Grobplanung bzw. Gesamtkonzept inkl. Zeitstrahl vorliegen und sind daher auf Antragstellung auszureichen. 3. Des Weiteren bitte ich zu beauskunften, ob analog zum Bauvorhaben "Neubau der Brücke des 20. Jahrestags" ein Vertrag zwischen Stadt Brandenburg und Landesbetrieb Straßenwesen auch für den Ausbau der B1/102, 3.Bauabschnitt von Havelbrücke bis Bauhofstraße abgeschlossen wurde. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 202754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202754/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Straßenwesen
Widerspruchsverfahren - Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020_Neubau Kreuzungsbereich B1/B102 Sehr Antragsteller…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Widerspruchsverfahren - Antrag auf Akteneinsicht vom 02.11.2020_Neubau Kreuzungsbereich B1/B102
Datum
19. Februar 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Rahmen des Widerspruchverfahrens bezüglich Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 02.11.2020, hinsichtlich des Neubaus Kreuzungsbereich B1/B102, haben Sie mit E-Mail vom 23.01.2021 um Auskunft gebeten, ob analog zum Bauvorhaben Neubau der "Brücke des 20. Jahrestages" auch ein Vertrag zwischen der Stadt Brandenburg und dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg für den Ausbau der B1/B102, 3. Bauabschnitt abgeschlossen wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung teile ich Ihnen mit, dass ein derartiger Vertrag noch nicht abgeschlossen wurde. Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und der Stadt Brandenburg/Havel ist aber vorgesehen. Der Vertrag soll abgeschlossen werden, sobald eine vollständige Entwurfsplanung mit einer Kostenkalkulation vorliegt. Hinsichtlich Ihres Widerspruchs gegen den Bescheid vom 30.11.2020 wird ein gesonderter Bescheid ergehen. Ich beabsichtige den Widerspruch unter Berufung auf § 4 Abs. 2 Nr. 3 AIG zurückzuweisen. Danach soll ein Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt werden, wenn er sich auf die Übermittlung noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu Ihrer unmittelbaren Vorbereitung bezieht. Bei den von Ihnen geforderten Unterlagen handelt es sich um Entwürfe zu Entscheidungen bzw. um Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Es ist im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung auch nicht erkennbar, dass Ihr Interesse an der Einsichtnahme in diese vorbereitenden Unterlagen, das öffentlich Interesse, nur vollständige Planungsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung herauszugeben, überwiegt. Ich weise darauf hin, dass für die Entscheidung über Ihren Widerspruch gemäß dem Gebührentarif der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR anfällt. Im Rahmen der von Ihnen angesprochenen Stadtverordnetenversammlungssitzung am 13.01.2021 wurde von Herrn Schmidt nur eine Folie gezeigt. Diese füge ich als Anlage dieser E-Mail bei. Er hat Ausführungen zu den einzelnen Planungsständen, der auf der Folie ausgewiesenen Bauvorhaben, getätigt. Insbesondere hat er darauf verwiesen, dass die Planung des Ersatzneubaus der "Brücke 20. Jahrestag" vorrangig beim Landesbetrieb Straßenwesen bearbeitet wurde und dies dazu führte, dass andere Planungsvorhaben zwischenzeitlich ruhten. Dies ist auch der Grund, weshalb es hinsichtlich der grundhaften Erneuerung des 3 . Bauabschnittes B 1/B102 in Brandenburg/Havel eben noch keine vollständige Entwurfsplanung gibt. Freundliche Grüße