verfassungswidriges Beherbergungsverbot

Bitte erteilen Sie Auskunft über folgende Daten:

1. In welchem Zeitraum bestand das für verfassungswidrig erklärte Beherbergungsverbot.
2. Welche Voraussetzungen mussten vorliegen, damit das Beherbergungsverbot greift.
3. Welche Regionen innerhalb Deutschlands haben die Voraussetzungen wann erfüllt.
4. An welche Stelle sende ich meine Schadenersatzansprüche.

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  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erteilen Sie Aus…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
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Betreff
verfassungswidriges Beherbergungsverbot [#202788]
Datum
3. November 2020 11:42
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erteilen Sie Auskunft über folgende Daten: 1. In welchem Zeitraum bestand das für verfassungswidrig erklärte Beherbergungsverbot. 2. Welche Voraussetzungen mussten vorliegen, damit das Beherbergungsverbot greift. 3. Welche Regionen innerhalb Deutschlands haben die Voraussetzungen wann erfüllt. 4. An welche Stelle sende ich meine Schadenersatzansprüche.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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