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Maskenpflicht an Grundschulen

Die Entscheidung, eine Maskenpflicht an Grundschulen einzuführen ist für mich nicht nachvollziehbar. Für mein Verständnis beruht sie auf den Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen. Allerdings interessiert mich, wie diese Infektionszahlen ermittelt werden. Der Begriff suggeriert, dass es sich bei den Gezählten um "Infizierte" handelt. Wie wird festgestellt, dass jemand infiziert ist? Ein PCR-Test ist dazu meines Wissens nicht in der Lage. Ein PCR-Test kann lediglich Nukleinsäuren feststellen, welche aber nicht nachweisen, dass jemand tatsächlich infiziert ist. Deshalb frage ich Sie, wie stellen Sie fest, dass jemand infiziert ist?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Entscheidung, ei…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
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Betreff
Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
3. November 2020 23:54
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Entscheidung, eine Maskenpflicht an Grundschulen einzuführen ist für mich nicht nachvollziehbar. Für mein Verständnis beruht sie auf den Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen. Allerdings interessiert mich, wie diese Infektionszahlen ermittelt werden. Der Begriff suggeriert, dass es sich bei den Gezählten um "Infizierte" handelt. Wie wird festgestellt, dass jemand infiziert ist? Ein PCR-Test ist dazu meines Wissens nicht in der Lage. Ein PCR-Test kann lediglich Nukleinsäuren feststellen, welche aber nicht nachweisen, dass jemand tatsächlich infiziert ist. Deshalb frage ich Sie, wie stellen Sie fest, dass jemand infiziert ist?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
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Betreff
AW: Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
24. Dezember 2020 01:33
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#202849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
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Betreff
AW: Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
24. Dezember 2020 01:35
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#202849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre ursprüngliche Anfrage liegt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultu…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: AW: Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
29. Dezember 2020 16:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre ursprüngliche Anfrage liegt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur leider nicht vor. Daher erfolgt bisher keine Beantwortung. Dem Portal FragDenStaat ist Ihre Frage wie folgt zu entnehmen Link (https://fragdenstaat.de/anfrage/maskenpflicht-an-grundschulen/): Frage Herr Antragsteller/in: Die Entscheidung, eine Maskenpflicht an Grundschulen einzuführen ist für mich nicht nachvollziehbar. Für mein Verständnis beruht sie auf den Infektionszahlen der letzten Tage und Wochen. Allerdings interessiert mich, wie diese Infektionszahlen ermittelt werden. Der Begriff suggeriert, dass es sich bei den Gezählten um "Infizierte" handelt. Wie wird festgestellt, dass jemand infiziert ist? Ein PCR-Test ist dazu meines Wissens nicht in der Lage. Ein PCR-Test kann lediglich Nukleinsäuren feststellen, welche aber nicht nachweisen, dass jemand tatsächlich infiziert ist. Deshalb frage ich Sie, wie stellen Sie fest, dass jemand infiziert ist? Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt auf seiner Internetseite unter www.schleswig-holstein.de/maskenpflicht-schule die Kreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Institutes eine Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tagesinzidenz) überschritten wird. Weist die Feststellung des Robert Koch-Institutes einen solchen Wert aus, so gilt eine Maskenpflicht im Unterricht auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe) gemäß § 5 Absatz 1 und 2 Schulen-Coronaverordnung (Link: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201130_corona_verordnung_schulen.html) in Landkreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein. Ob eine Maskenpflicht auch an Grundschulen in Schleswig-Holstein gilt, richtet sich also nach den Feststellungen des Robert Koch – Institutes über die Zahl an Neuinfektionen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort, die leider meine Frage nur unzureichend beantwortet. Sie sch…
An Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
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Betreff
AW: AW: Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
4. Januar 2021 19:50
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort, die leider meine Frage nur unzureichend beantwortet. Sie schieben mit Ihrer Antwort dem RKI die Verantwortung zu, zeigen aber nicht auf, dass sie als ausführende Behörde die Ausführungen des RKI hinterfragt haben, abgewägt haben oder in irgendeiner Weise die Vorgaben des RKI hinterfragt haben. Jede Person, die sich eingehender mit der Thematik beschäftigt, und dies haben zahlreiche Wissenschaftler, die nicht dem RKI angehören, getan, kommt zu dem Schluss, dass die Zahlen des RKI keine Infektionen berücksichtigt, sondern Testpositive. Das RKI kann nicht anhand eines PCR-Testes sagen, ob eine Person ansteckend (also infiziert) ist oder nicht, es spricht auch nicht von "Infizierten" i.S.d. §2 Infektionsschutzgesetzes, sondern von "Fällen". Somit macht es nicht nur aus meiner Sicht keinen Sinn, diese Zahlen für politische Entscheidungen oder Maßnahmen heranzuziehen. Ich frage Sie deshalb nochmal: wie können Sie diese Maßnahmen rechtfertigen, wenn das Infektionsschutzgesetz diese nicht abdeckt? Bitte legen Sie die Entscheidungsgrundlage offen, wenn das Infektionsschutzgesetz diese nicht sein kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in Der Gesetzgeber hat die Maskenpflicht mit der SchulencoronaVO geregelt. Gegen die Ve…
Von
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Re: [Ticket#2021010610000063] Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
6. Januar 2021 06:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Der Gesetzgeber hat die Maskenpflicht mit der SchulencoronaVO geregelt. Gegen die Verordnung ist der Rechtsweg gegeben und ein Antrag auf Entscheidung über die Gültigkeit der Verordnung gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit § 67 Landesjustizgesetz an das Oberverwaltungsgericht Schleswig gegeben. Entsprechende Anträge sind durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig bereits abgelehnt worden, wie beispielsweise mit Beschluss  3 MR 43/20 vom 15.10.2020 (Fundstelle: [1]http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&docid=M[..]) Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#…
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Betreff
AW: Re: [Ticket#2021010610000063] Maskenpflicht an Grundschulen [#202849]
Datum
25. Januar 2021 10:43
An
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Maskenpflicht an Grundschulen“ vom 03.11.2020 (#202849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie schrieben zwar, dass ich gegen die Verordnung den Rechtsweg einschlagen könne, was allerdings nicht meine Frage beantwortet. Ich wollte von Ihnen wissen, worauf Sie den Erlass der Verordnung begründen, wenn Sie keine "Infizierten" i.S.d. Gesetzes nachweisen können. Da Sie dies nicht können, haben Sie auch keine Ermächtigung, diese Verordnung zu erlassen, sie ist mithin nichtig. Die Verordnung ohne diese Ermächtigung verstößt gegen beide Grundsätze des Rechtsstaatsprinzips, sie ist weder verhältnismäßig noch genügt sie dem Vorbehalt des Gesetzes. Die Verordnung richtet sich fast ausschließlich gegen Nichtstörer und ist schon allein aus diesem Grund nichtig. Welche andere Ermächtigung gibt es für den Erlass der Verordnung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202849/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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