verfassungswidriges Beherbergungsverbot

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Bitte erteilen Sie Auskunft über folgende Daten:

1. In welchem Zeitraum bestand das für verfassungswidrig erklärte Beherbergungsverbot.
2. Welche Voraussetzungen mussten vorliegen, damit das Beherbergungsverbot greift.
3. Welche Regionen innerhalb Deutschlands haben die Voraussetzungen wann erfüllt.
4. An welche Stelle sende ich meine Schadenersatzansprüche.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
verfassungswidriges Beherbergungsverbot [#202854]
Datum
4. November 2020 08:44
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte erteilen Sie Auskunft über folgende Daten: 1. In welchem Zeitraum bestand das für verfassungswidrig erklärte Beherbergungsverbot. 2. Welche Voraussetzungen mussten vorliegen, damit das Beherbergungsverbot greift. 3. Welche Regionen innerhalb Deutschlands haben die Voraussetzungen wann erfüllt. 4. An welche Stelle sende ich meine Schadenersatzansprüche.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen zum Beherbergungsverbot gebe…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-verfassungswidriges Beherbergungsverbot [#202854]
Datum
12. Januar 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihren Fragen zum Beherbergungsverbot geben wir Ihnen gerne wie folgt Auskunft: Zu 1: Die Geltungsdauer der Regelungen zu Beherbergungsverboten können Sie den jeweiligen, in dem maßgeblichen Zeitraum geltenden, Corona-Verordnungen der Länder entnehmen. Zu 2: Die einzelnen Voraussetzungen der Regelungen für Beherbergungsverbote können Sie den jeweiligen, in dem maßgeblichen Zeitraum geltenden, Corona-Verordnungen der Länder entnehmen. Zu 3: Diese Informationen können Sie den jeweiligen, in dem maßgeblichen Zeitraum geltenden, Corona-Verordnungen der Länder und den Angaben des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) entnehmen. Zu 4: Mit der Frage, ob Schadensersatzansprüche entstanden sind und wie diese geltend gemacht werden können, wird keine Information im Rahmen des HmbTG erbeten, sondern sie bedarf einer individuellen Prüfung. Für die Freie und Hansestadt Hamburg finden Sie Informationen zum Thema Entschädigungen unter www.hamburg.de/infektionsschutzgesetz/. Mit freundlichen Grüßen