Bußgelder gegen 21 Luftlinien

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Laut Medienberichten ( https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-stornierungen-zoegerliche-ticketerstattung-luftfahrt-bundesamt-verhaengt-21-bussgelder-gegen-airlines/26587318.html ) haben Sie gegen 21 Luftlinien Bußgelder verhängt.
Gegen welche Luftlinien und aufgrund welcher spezifischer Schwere und Häufigkeit der festgestellten Verstöße haben Sie in den jeweiligen Fällen das Bußgeld erhoben?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Medienberichte…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder gegen 21 Luftlinien [#202862]
Datum
4. November 2020 10:33
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten ( https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-stornierungen-zoegerliche-ticketerstattung-luftfahrt-bundesamt-verhaengt-21-bussgelder-gegen-airlines/26587318.html ) haben Sie gegen 21 Luftlinien Bußgelder verhängt. Gegen welche Luftlinien und aufgrund welcher spezifischer Schwere und Häufigkeit der festgestellten Verstöße haben Sie in den jeweiligen Fällen das Bußgeld erhoben?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202862/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wir bestätigen den E…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
SBl35 11302 201105 Antragsteller/in - AW: Bußgelder gegen 21 Luftlinien [#202862]
Datum
5. November 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Luftfahrt-Bundesamt
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/18 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 04.11.2020 beantragten Sie gemäß §…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Bußgelder gegen 21 Luftlinien [#202862]
Datum
19. November 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: Z2010-10601-2020/18 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 04.11.2020 beantragten Sie gemäß § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu amtlichen Informationen. Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Entscheidung. Den im Bescheid aufgeführte Link zu den vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Statistiken fügen wir hier zur leichteren Nutzung bei: https://www.lba.de/DE/Presse/Statistike… Mit freundlichen Grüßen