Welche Regionen in Afghanistan gelten nach Einschätzung der Bundesregierung als sicher

die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres ein Rücknahmeabkommen für afghanische Flüchtlinge mit der afghanischen Regierung abgeschlossen. Aufgrund dieses Abkommens sollen abgelehnte Flüchtlinge aus diesem Land wieder dorthin abgeschoben werden. Begründet werden diese Abschiebungen regelmäßig damit, dass Afghanistan ein sicheres Herkunftsland sei und es dort sichere Regionen gebe.

Meine Fragen dazu wären nun folgende:

1. Welche Regionen sieht die Bundesregierung bzw. die Behörde, die die Abschiebungen dorthin veranlasst oder genehmigt aktuell als sicher an? Ich hätte gerne eine namentliche Aufzählung dieser Regionen.

2. Wer entscheidet über den Status "sicher" und wie kommt man zu dieser Einschätzung? Was für Kriterien müssen vorliegen, um in diesem Sinne als "sicher" zu gelten?

3. Wie wird sichergestellt, dass die abgeschobenen Menschen auch in diesen sicheren Regionen landen? Ist sichergestellt, dass sie direkt dorthin verbracht werden, ohne vorher durch unsichere Regionen zu müssen?

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung und hoffe auf eine baldige Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
  • 0 Follower:innen
Knut Wehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Bundesregier…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Knut Wehr
Betreff
Welche Regionen in Afghanistan gelten nach Einschätzung der Bundesregierung als sicher [#20294]
Datum
11. Februar 2017 10:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres ein Rücknahmeabkommen für afghanische Flüchtlinge mit der afghanischen Regierung abgeschlossen. Aufgrund dieses Abkommens sollen abgelehnte Flüchtlinge aus diesem Land wieder dorthin abgeschoben werden. Begründet werden diese Abschiebungen regelmäßig damit, dass Afghanistan ein sicheres Herkunftsland sei und es dort sichere Regionen gebe. Meine Fragen dazu wären nun folgende: 1. Welche Regionen sieht die Bundesregierung bzw. die Behörde, die die Abschiebungen dorthin veranlasst oder genehmigt aktuell als sicher an? Ich hätte gerne eine namentliche Aufzählung dieser Regionen. 2. Wer entscheidet über den Status "sicher" und wie kommt man zu dieser Einschätzung? Was für Kriterien müssen vorliegen, um in diesem Sinne als "sicher" zu gelten? 3. Wie wird sichergestellt, dass die abgeschobenen Menschen auch in diesen sicheren Regionen landen? Ist sichergestellt, dass sie direkt dorthin verbracht werden, ohne vorher durch unsichere Regionen zu müssen? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Unterstützung und hoffe auf eine baldige Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Knut Wehr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Wehr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Knut Wehr

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
9. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen