Grundlagen für die Allgemeinverfügung 2020-7 vom 29. Oktober 2020

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich beziehe mich im Folgenden auf die Begründung der Allgemeinverfügung 2020-7 der Stadt Halle vom 29. Oktober 2020:
https://m.halle.de/push.aspx?de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Dokumente/av_nr.7__begru_ndung_29.10.2020_stand_11.20_uhr.pdf

Diese listet für den Zeitraum 12.9. bis 27.10. die sogenannten 7-Tage-Inzidenzen auf.
Bitte teilen Sie mir folgendes mit:

1. Zahlen
1.1 Wieviele Tests wurden in den jeweiligen Zeiträumen durchgeführt?
1.2 Wie hat sich die Zahl der Intensivbettenbelegung in Halle im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr?
1.3 Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr?
1.4 In der Begründung wird erwartet, dass das "Risiko für die Allgemeinbevölkerung sowie insbesondere für vulnerable Personengruppen exponentiell steigt". Was ist damit gemeint? Wie sind "Risiko" und "exponentiell steigt" genau gemeint?

2. Tests
2.1 Beruht die Inzidenz auf Infektionen gemäß Definition in §2 Infektionsschutzgesetz oder auf reinen Labortests? (§2 IfSG definiert Infektion als: "die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus")
2.2 Welche Tests wurden angewendet und sind diese von ihren Herstellern für die Diagnostik vorgesehen?
2.3 Im Falle von PCR-Tests: Welche Targets und welche Zyklenzahl wurde verwendet und mit welchen weiteren Tests wurden die Testergebnisse überprüft?
2.4 Wieviele der Test-positiven Personen sind wegen aufgetretenen Symptomen getestet worden und wieviele routinemäßig (Reiserückkehrer etc.)?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Gesundheitsamt weiß letztlich überhaupt nichts, was nötig wäre, um die gesundheitliche Lage in der Stadt beurteilen zu können. Es weiß nicht die Anzahl der Tests, nicht die Anzahl der Krankschreibungen, nicht die Bettenbelegung in den Krankenhäusern. Es weiß nicht, welche PCR-Tests verwendet werden, weiß nicht die verwendete Zyklenzahl, weiß also auch nicht, ob da tatsächlich Infizierte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gemeldet werden, es hat noch nicht einmal eine klare Definition für "exponentielles Wachstum".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich im Folgenden auf die Be…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlagen für die Allgemeinverfügung 2020-7 vom 29. Oktober 2020 [#203009]
Datum
6. November 2020 09:22
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich im Folgenden auf die Begründung der Allgemeinverfügung 2020-7 der Stadt Halle vom 29. Oktober 2020: https://m.halle.de/push.aspx?de/Verwaltung/Gesundheit/Corona-Virus/Dokumente/av_nr.7__begru_ndung_29.10.2020_stand_11.20_uhr.pdf Diese listet für den Zeitraum 12.9. bis 27.10. die sogenannten 7-Tage-Inzidenzen auf. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Zahlen 1.1 Wieviele Tests wurden in den jeweiligen Zeiträumen durchgeführt? 1.2 Wie hat sich die Zahl der Intensivbettenbelegung in Halle im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? 1.3 Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? 1.4 In der Begründung wird erwartet, dass das "Risiko für die Allgemeinbevölkerung sowie insbesondere für vulnerable Personengruppen exponentiell steigt". Was ist damit gemeint? Wie sind "Risiko" und "exponentiell steigt" genau gemeint? 2. Tests 2.1 Beruht die Inzidenz auf Infektionen gemäß Definition in §2 Infektionsschutzgesetz oder auf reinen Labortests? (§2 IfSG definiert Infektion als: "die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus") 2.2 Welche Tests wurden angewendet und sind diese von ihren Herstellern für die Diagnostik vorgesehen? 2.3 Im Falle von PCR-Tests: Welche Targets und welche Zyklenzahl wurde verwendet und mit welchen weiteren Tests wurden die Testergebnisse überprüft? 2.4 Wieviele der Test-positiven Personen sind wegen aufgetretenen Symptomen getestet worden und wieviele routinemäßig (Reiserückkehrer etc.)? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Da es inzwischen zwei weitere Allgemeinverfügungen gibt, möchte meine Anfrage auf di…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundlagen für die Allgemeinverfügung 2020-7 vom 29. Oktober 2020 [#203009]
Datum
6. Dezember 2020 20:23
An
Stadt Halle (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Da es inzwischen zwei weitere Allgemeinverfügungen gibt, möchte meine Anfrage auf die Grundlagen der achten und neunten Allgemeinverfügung erweitern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203009/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage Stadt Halle wegen Inzidenzwerten usw. Guten Tag! Ich hatte Anfang November folgende IFG-Anfrage an di…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage Stadt Halle wegen Inzidenzwerten usw.
Datum
25. Februar 2021
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Guten Tag! Ich hatte Anfang November folgende IFG-Anfrage an die Stadt gestellt: https://fragdenstaat.de/a/203009 Ich habe bis heute leider weder eine Antwort noch eine Eingangsbestätigung erhalten. Was muss ich tun, damit meine Anfrage beantwortet wird? Mit freundlichen Grüßen
Untätigkeitsklage An das Verwaltungsgericht Halle Postfach 100258 06141 Halle Betreff: Untätigkeitsklage gegen St…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
None
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
9. März 2021
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort
An das Verwaltungsgericht Halle Postfach 100258 06141 Halle Betreff: Untätigkeitsklage gegen Stadt Halle wegen IFG-Anfrage Klage > von ... > - Kläger gegen > die Stadt Halle, Marktplatz 1, 06108 Halle\ > - Beklagte wegen Informationsfreiheit (IZG LSA). Ich erhebe Klage und beantrage: Die Beklagte wird verpflichtet, dem Antrag des Klägers vom 06.11.2020 auf Herausgabe der Informationen, mit der die Allgemeinverfügung 7/2020 der Stadt Halle begründet wird, stattzugeben. Sachverhalt =========== - Am 06.11.2020 stellte der Kläger über die Plattform FragDenStaat [^1] eine IFG-Anfrage an die Stadt Halle mit folgendem Wortlaut: > **Grundlagen für die Allgemeinverfügung 2020-7 vom 29. Oktober > 2020** > > Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA > > Sehr geehrte Damen und Herren! > > Ich beziehe mich im Folgenden auf die Begründung der > Allgemeinverfügung 2020-7 der Stadt Halle vom 29. Oktober 2020: > <https://m.halle.de/push.aspx?de/Verwa...> > > Diese listet für den Zeitraum 12.9. bis 27.10. die sogenannten > 7-Tage-Inzidenzen auf. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: > > - Zahlen > > - Wieviele Tests wurden in den jeweiligen Zeiträumen > durchgeführt? > > - Wie hat sich die Zahl der Intensivbettenbelegung in Halle > im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? > > - Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen im gleichen > Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? > > - In der Begründung wird erwartet, dass das "Risiko für die > Allgemeinbevölkerung sowie insbesondere für vulnerable > Personengruppen exponentiell steigt". Was ist damit > gemeint? Wie sind "Risiko" und "exponentiell steigt" genau > gemeint? > > - Tests > > - Beruht die Inzidenz auf Infektionen gemäß Definition in §2 > Infektionsschutzgesetz oder auf reinen Labortests? (§2 > IfSG definiert Infektion als: "die Aufnahme eines > Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder > Vermehrung im menschlichen Organismus") > > - Welche Tests wurden angewendet und sind diese von ihren > Herstellern für die Diagnostik vorgesehen? > > - Im Falle von PCR-Tests: Welche Targets und welche > Zyklenzahl wurde verwendet und mit welchen weiteren Tests > wurden die Testergebnisse überprüft? > > - Wieviele der Test-positiven Personen sind wegen > aufgetretenen Symptomen getestet worden und wieviele > routinemäßig (Reiserückkehrer etc.)? > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem > Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie > hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), > soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen > sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit > Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen > sind. > > Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, > bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der > voraussichtlichen Kosten anzugeben. > > Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 > VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen > unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu > machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, > ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu > unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner > Daten an Dritte. > > Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) > bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte > Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen\ > ... - Ausweislich der Antwort des Mail-Servers von halle.de wurde diese E-Mail erfolgreich zugestellt. Siehe Anlage K1 Da der Mail-Server von halle.de den Erhalt der Nachricht quittiert hat, (Meldung: `250 2.0.0 OK`) wäre es nicht mein Verschulden, falls die E-Mail bei der Stadt Halle nicht korrekt an einen zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wurde. - Am 06.12.2020 erweiterte der Kläger seine Anfrage auf die Grundlagen für die nunmehr erlassenen Allgemeinverfügungen 8/2020 und 9/2020. - Am 06.01.2021 wies der Kläger die Stadt Halle schriftlich auf die laufende Anfrage über FragDenStaat hin. - Am 25.02.2021 sendete der Kläger von seinem privaten E-Mail-Konto an <<E-Mail-Adresse>> letztmalig eine Erinnerung. Soweit die Korrespondenz über die Plattform FragDenStaat [^2] geführt wurde, lässt sie sich dort nachvollziehen und ist dieser Klageschrift als Anlage K2 beigefügt. Der Kläger erhielt niemals eine Eingangsbestätigung oder eine Antwort oder einen widerspruchsfähigen Bescheid von der Stadt Halle. Es bleibt daher nur noch der Klageweg. Rechtliche Würdigung ==================== Zulässigkeit ------------ Die Klage ist gemäß § 75 VwGO zulässig. Seit der Stellung der Anfrage des Klägers auf Herausgabe der Informationen, die Grundlage für die Allgemeinverfügungen 7/2020, 8/2020 und 9/2020 sind, sind mehr als drei Monate vergangen, § 75 S. 2 VwGO. Da die vom Kläger angeforderten Informationen an den Tagen der Verkündung der jeweiligen Allgemeinverfügung ( 7/2020: 29.10.2020, 8/2020: 19.11.2020, 9/2020: 01.12.2020) der Beklagten bekannt gewesen sein müssen, ist nicht ersichtlich, warum eine Aufbereitung oder Zusammenstellung der Daten eine Bearbeitungszeit von mehr als drei Monaten erfordern soll. Die Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO in Form der Untätigkeitsklage nach § 75 S. 1 VwGO ist statthaft. Der Kläger ist klagebefugt, denn er kann erfolgreich geltend machen, durch die bisher nicht erfolgte Erteilung der Auskünfte in seinem Recht aus IZG LSA verletzt zu sein, § 42 Abs. 2 VwGO. Begründetheit ------------- Der Kläger hat einen Anspruch auf Herausgabe der beantragten Informationen nach § 1 IZG LSA, denn es wurde ein entsprechender Antrag gestellt (§ 7 IZG LSA) und es sind keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe ersichtlich (§§ 3-6 IZG LSA). Der Klage ist somit antragsgemäß stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen Anlage K1 ========= Antwort des E-Mail-Servers von halle.de [^1]: <https://fragdenstaat.de/> [^2]: <https://fragdenstaat.de/a/203009>
Stadt Halle (Saale)
Klageeingang bei Gericht = Verwaltungsgericht Halle 1. Kammer Der Vorsitzende Verwaltungsgericht Halle, Thüringe…
Von
Stadt Halle (Saale)
Via
Briefpost
Betreff
Klageeingang bei Gericht
Datum
10. März 2021
Status
Warte auf Antwort
= Verwaltungsgericht Halle 1. Kammer Der Vorsitzende Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) Ihr Zeichen | . Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Telefon Datum 1 A 76/21 HAL 0345/2206 2357 40.03.2021 in der Verwaltungsrechtssache .. Stadt Halle (Saale) ist Ihre Klage vom 09.03.2021 hier am 09.03.2021 eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Ich bitte Sie, - das Aktenzeichen künftig bei allen Eingaben anzugeben, - für die Unterrichtung der übrigen Prozessbeteiligten bei künftigen Schriftsätzen stets zwei Durch- schriften beizufügen. Das Gericht bittet darum, Schriftsätze nur dann per Fax zu übersenden, wenn dies aus Gründen der Fristwahrung notwendig erscheint. Bitte beachten Sie: Nur das Aktenexemplar wird kostenfrei ausgedruckt. Für übermittelte Mehrfertigungen wird die Doku- [geschwärzt] mentenpauschaäle berechnet (§ 28 Abs. 1 GKG i. V. m. KV 9000 Ziffer 1 b Anlage 1 zum GKG). Dies gilt nicht für den einzelnen Verfahrensbeteiligten, der am elektronischen Rechtsverkehr (EGVP) teilnimmt. | Es wird darauf hingewiesen, dass die Kammer das Verfahren grundsätzlich einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen soll, wenn die Sache keins besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der vorliegen- den Sache könnte eine entsprechende Verfahrensweise in Betracht kommen. Der Streitwert zur Berechnung der Verfahrensgebühr KV 5110 wird vorläufig angenommen in Höhe von 5.000,00 Euro. Eine Abschrift der gerichtlichen Verfügung an die Beklagte liegt mit der Bitte um Kenntnisnahme an. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite unter https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/ithe... Hausanschrift Geschäftszeiten Telefon Überweisung an die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Thüringer Straße 16 Montags bis donnerstags: (0345)220-0 Deutsche Bundest.ank, Filiale Magdeburg 06112 Halle (Saale) 08:30 - 15:30 Uhr Telefax IBAN DE3481 0009 0000 810 015 57 Freitags und an Arbeitstagen vor (0345)220-2332 SWIFTI/BIC: MARK DEF 1810 Feiertagen 08:30 bis 12:00 www.vg-hal.sachsen-anhalt.de zu erreichen: mit dan Straßenbahnlinien 2 und 5 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] 1. Kammer [geschwärzt] Verwaltungsgericht [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] geehrte Damen [geschwärzt] Herren, [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) wird Ihnen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt];)[geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt]
Stadt Halle (Saale)
Ihre Kundenmeldung: Frag den Staat - IZG-Auskunft zu Inzidenzwerten Sehr geehrt ... Ihre Anfrage vom 25.02.2021 w…
Von
Stadt Halle (Saale)
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Kundenmeldung: Frag den Staat - IZG-Auskunft zu Inzidenzwerten
Datum
19. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt ... Ihre Anfrage vom 25.02.2021 wurde an den zuständigen Fachbereich Gesundheit zur Prüfung weitergeleitet (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Verwiesen wird auf die Dienstleistung der Stadt Halle (Saale) zum „Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt“: https://www.halle.de/de/Verwaltung/Online-Angebote/Dienstleistungen/index.aspx?recID=625 [www.halle.de] Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Halle (Saale)
Ihr Antrag aufs Auskunft nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG LSA vom 06.11.2020 und 06.12.2020 Sehr ... hinsichtlich Ihre…
Von
Stadt Halle (Saale)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag aufs Auskunft nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG LSA vom 06.11.2020 und 06.12.2020
Datum
26. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr ... hinsichtlich Ihrer Fragestellung auf welche Grundlagen sich die Allgemeinverfügungen der Stadt Halle (Saale) zu Maßnahmen der Eindämmung der Pandemie stützen, teile ich Ihnen mit, dass die Rechtsgrundlage für die in den Allgemeinverfügungen angeordneten Maßnahmen materiellrechtlich das Infektionsschutzgesetz ist. Die Allgemeinverfügungen enthalten Schutzmaßnahmen, ihr Ziel ist die Eindämmung der Pandemie. Zu Ihren Fragen im Besonderen, die sich auf den Zeitraum vom 12. September bis 27.10.2020 beziehen, Folgendes: 1. Zahlen 1.1 Wie viele Tests wurden in den jeweiligen Zeiträumen durchgeführt? Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich gehe davon aus, dass Sie PCR- Tests meinen. Ich weiß nicht wie viele Tests insgesamt im benannten Zeitraum durchgeführt wurden. So befinden sich z.B. im Stadtgebiet einige Krankenhäuser und eine hohe Anzahl von Arztpraxen, die regelmäßig PCR-Tests durchführen. Diese Daten liegen mir nicht vor. Eine Meldepflicht gibt es nur für positive PCR-Testergebnisse. 1.2. Wie hat sich die Zahl der Intensivbetten-Belegung in Halle im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? Die Zahlen der Intensivbetten-Belegung in den halleschen Krankenhäusern im benannten Zeitraum und im Vorjahr liegen mir nicht vor. Diese Daten werden eventuell in den ı Krankenhäusern oder bei Krankenkassen erhoben. Sie können dort anfragen. 1.3. Wie hat sich die Zahl der Krankschreibungen im gleichen Zeitraum entwickelt und wie im Vorjahr? Die Zahlen der Krankschreibungen werden von der Stadt Halle (Saale) nicht erfasst. Hier ist nicht bekannt, wer diese in welchem Umfang erfasst. Gegebenenfalls I können Sie bei Krankenkassen und Arbeitgeberverbänden anfragen. 1.4 In der Begründung wird erwartet, dass das „Risiko für die Allgemeinbevölkerung sowie insbesondere für vulnerable Personengruppen exponentiell steigt“, was ist damit gemeint? Wie sind Risiko und „exponentiell steigt“ genau gemeint? Hiermit ist gemeint, dass ein Anstieg der Coronavirusinfektionen-Erkrankungen erwartet wird, der insbesondere die vulnerablen Personengruppen in Alten- und Pflegeheimen besonders bedroht. Exponentiell meint einen steilen Anstieg. Das Adjektiv exponentiell stammt aus dem Bereich der Mathematik und beschreibt Dinge, die sich nach Art in einer Exponentialfunktion entwickeln. 2. Tests 2.1 Beruht die Inzidenz auf Infektionen gemäß Definition §2 Infektionsschutzgesetz oder auf reinen Labortests? Die Inzidenz beruht auf festgestellten PCR Tests. 2.2 Welche Tests wurden angewendet und sind diese von hren Herstellern für die Diagnostik vorgesehen? Der sogenannte PCR-Test (Polymerase Chain Reaction: eine Methode zur Vervielfältigung von Erbgut-Material im Labor) ist in Deutschland das einzige im großen Stil angewandte Werkzeug, das zum Aufspüren von Infektionen mit Sars-CoV-2 zum Einsatz kommt. Das Robert-Koch-Institut (RKI), die Weltgesundheitsorganisation (VVHO) und zahlreiche weitere Gesundheitsinstitutionen weltweit bezeichnen ihn als den "Goldstandard” in Sachen Sars-CoV-2-Nachweis und betonen seine hohe Zuverlässigkeit. Die Anforderungen an Covid-19-Tests auf EU-Ebene noch durch die Richtlinie 98/79/EG IVDD und die nationalen Umsetzungsgesetze (in Deutschland MPG, MPSV und MPKPV) geregelt. Es besteht die Notwendigkeit einer CE- -Kennzeichnung für solche Tests, bevor sie in der EU in den Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen. Hierzu müssen sie den sog. „Grundlegenden Anforderungen“ entsprechen (z.B. Patientensicherheit, Stand der Technik, analytische Sensitivität, diagnostische Sensitivität, analytische Spezifität, diagnostische Spezifität, Genauigkeit, Wiederholbarkeit, Reproduzierbarkeit Beherrschung der bekannten Interferenzen und Nachweisgrenzen). 2.3 im Falle von PCR-Tests: Welche Targets und welche Zyklenzahl wurde verwendet und mit welchen weiteren Tests wurden die Testergebnisse überprüft? Bei dieser Antwort ist darzustellen was die Begriffe Dual-Target-PCR und Ct-Wert bedeuten. PCR-Tests sind laborgestützt und benötigen eine spezielle, automatisierte Ausrüstung. In der Dual-Target-Strategie werden gleichzeitig in einem Untersuchungsgang mindestens zwei unabhängige Genregionen nachgewiesen: E-Gen, N-Gen, Orf1-Gen, S-Gen. Dies erhöht die Sensitivität und Spezifität des SARS-CoV-2- Nachweises. Ein positives Ergebnis für mindestens 2 Gene weist mit sehr hoher Sicherheit auf eine CoV-2 Infektion hin. Ct steht für threshold cycle und ist eine theoretische Größe in der PCR-Analytik. Der Ct-Wert zeigt, ab welchem Zeitpunkt i im Laufe der zyklischen Ampliikation © ein verlässliches Messsignal vorliegt: je niedriger der Ct-Wert, umso höher die Menge des Zielgens (entsprechende Nukleinsäure) und damit an Viruspartikeln. Und umgekehrt zeigt ein hoher Ct-Wert eine niedrige Nukleinsäuremenge und möglicherweise einen geringen Virustiter an. Studien korrelierten einen hohen Ct-Wert (>30) mit einer geringen Anzuchtrate des Virus. Zusätzlich wird der Ct-Wert aber auch maßgeblich von der Präanalytik wie Abstrichort, Qualität, des Abstrichs und Transportzeit beeinflusst. Die Labore, die PCR-Tests auswerten, entscheiden in eigener Verantwortung unter Beachtung wissenschaftlicher Grundsätze darüber, wie sie Tests auswerten und ob ein Test positiv oder negativ ist. Sofern Sie Fragen zur Arbeitsweise von Labore haben, bitte ich Sie, sich direkt an Labore oder das Robert-Koch-Institut zu wenden. 2.4 Wie viele der Test-positiven Personen sind wegen aufgetretenen Symptomen getestet worden und wie viel routinemäßig (Reiserückkehrer etc.)? Diese Zahlen werden hier nicht erhoben und liegen daher nicht vor. Dieses würde eine Anfrage bei Krankenhäusern und Arztpraxen erfordern sowie eine Befragung aller getesteten Personen ob sie Reiserückkehrer sind. Mit freundlichen Grüßen