Funktionszulagen der Abgeordneten

Anfrage an: Landtag NRW

Die aktuelle Höhe der Funktionszulagen nach einzelnen Abgeordneten aufgeschlüsselt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Funktionszulagen der Abgeordneten [#203035]
Datum
6. November 2020 12:07
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Höhe der Funktionszulagen nach einzelnen Abgeordneten aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203035 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203035/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 6. November 2020. Hinweis zum D…
Von
Landtag NRW
Betreff
Funktionszulagen der Abgeordneten [#203035]
Datum
6. November 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 6. November 2020. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<https://landtag.nrw.de/files/live/sites/landtag/files/WWW/I.B.3/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. November 2020. Unter Berufung auf das I…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Funktionszulagen der Abgeordneten [#203035]
Datum
26. November 2020 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. November 2020. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie die Zusendung von Informationen über die aktuelle Höhe der Funktionszulagen nach einzelnen Abgeordneten aufgeschlüsselt. Die Höhe der zusätzlichen monatlichen Bezüge für Landtagspräsident: André Kuper (CDU), 1. Vizepräsidentin: Carina Gödecke (SPD), 2. Vizepräsidentin: Angela Freimuth (FDP), 3. Vizepräsident: Oliver Keymis (Grüne). ergibt sich aus § 5 Abgeordnetengesetz NRW. Nach § 5 Absatz 1 Abgeordnetengesetz NRW erhält ein Mitglied des Landtags monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von 9.330,22 Euro. Zusätzlich erhält es monatliche Bezüge in Höhe von 2.370,45 Euro, die zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg abgeführt werden. Der Präsident bzw. die Präsidentin des Landtags erhält nach § 5 Absatz 2 Abgeordnetengesetz NRW zusätzliche monatliche Bezüge in Höhe von 50 Prozent, seine bzw. ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen erhalten zusätzliche Bezüge in Höhe von 25 Prozent der Abgeordnetenbezüge nach Absatz 1. In Zahlen ausgedrückt ergeben sich für den Präsidenten zusätzliche monatliche Bezüge in Höhe von 5.850,34 Euro. Die Vizepräsidenten erhalten zusätzliche Bezüge in Höhe von jeweils 2.925,17 Euro. Umfang und Höhe von Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen sind hier nicht bekannt, da die Fraktionen in NRW diese Zulagen in ihren Geschäftsberichten nur als Gesamtbetrag ausweisen müssen (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 lit. a) Fraktionsgesetz - FraktG NRW). Mit freundlichen Grüßen