§ 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG - Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 an Schulen und bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern
1. Die "Allgemeinverfügung Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 an Schulen und bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern" vom 30.10.2020 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/infektionsschutzrechtliche-massnahmen-zur-verhinderung-der-weiteren-verbreitung-des-virus-sars-cov-2-an-schulen-und-bei-der-befoerderung-von-schuelerinnen-und-schuelern.php.media/184350/Verlaengerung-AV-Befoerderung-Schueler-Maskenpflicht.pdf) mit der ausführlichen Begründung.
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Dienst- oder Verwaltungsanweisungen handeln, die dieses Vorgehen allgemein oder in diesem Einzelfall vorschreiben. Protokolle, in denen die Ermessensentscheidung des § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG dokumentiert wurde, kommen hierfür ebenfalls in Betracht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum7. November 2020
-
11. Dezember 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!