Aktuelles Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle

Anfrage an: Bundeskriminalamt

den aktuellen Stand des Fallarchivs "Fallarchiv - Stand der Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht zu "Mindestspeicherfristen"".

In Ihrer Korrespondenz vom 28. August 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/7248) haben Sie Zugriff auf das o.g. Archiv zum Stand 24.02.2011 gewährt. Ich interessiere mich nun für eine aktuelle Version dieses Archivs.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuellen Stand…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktuelles Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle [#203380]
Datum
11. November 2020 13:10
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuellen Stand des Fallarchivs "Fallarchiv - Stand der Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht zu "Mindestspeicherfristen"". In Ihrer Korrespondenz vom 28. August 2014 (siehe https://fragdenstaat.de/a/7248) haben Sie Zugriff auf das o.g. Archiv zum Stand 24.02.2011 gewährt. Ich interessiere mich nun für eine aktuelle Version dieses Archivs.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203380/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 11.11.2020 haben Sie um Übersendung folgender amtlicher Informatio…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG], hier: Aktuelles Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle [#203380]
Datum
16. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 11.11.2020 haben Sie um Übersendung folgender amtlicher Informationen gebeten: "den aktuellen Stand des Fallarchives "Fallarchiv - Stand der Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht[s] zu "Mindestspeicherfristen"". Über Ihren Antrag wird gemäß §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 und 7 Abs. 1 und Abs. 3 IFG wie folgt entschieden: 1. Der begehrte Zugang wird durch Übersendung des (vollständigen) Fallarchivs gewährt. 2. Kosten werden nicht geltend gemacht. Begründung: Zu 1. Das IFG regelt den grundsätzlichen Zugang zu amtlichen Informationen einer Behörde, soweit keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. §§ 3-6 IFG). Bei dem von Ihnen genannten Fallarchiv handelt es sich um eine Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu "Mindestspeicherfristen", die als Ergebnis einer statistischen Datenerhebung die Notwendigkeit der Verkehrsdatenspeicherung- und -auswertung verdeutlichen. Das vollständige Fallarchiv liegt dem Bescheid als Anlage bei. Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme des Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen (vgl. Nr. 9 lit. g der anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz - Bek. d. BMI v. 21.11.2006 - V 5a - 130 250/16). Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen herzlich für die postalische Übersendung des von mir angefragten Dok…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG], hier: Aktuelles Archiv mangels Vorratsdatenspeicherung ungeklärter Fälle [#203380]
Datum
20. November 2020 11:11
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen herzlich für die postalische Übersendung des von mir angefragten Dokumentes (Aktenzeichen IFG-2020-0011900817). Ich habe hierzu eine Bitte: Könnten Sie mir das Dokument ("Fallarchiv Stand der Sammlung herausragender Rechtstatsachen in Bund und Ländern, zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgericht[s] zu "Mindestspeicherfristen"" mit Stand 08. September 2011) auch digital, bspw. als PDF-Dokument zukommen lassen? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203380/