Bildungsflatrate

Ich hätte gerne alle vorliegenden Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr und Gesprächsnotizen zur Diskussion einer "Bildungsflatrate".

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
Bildungsflatrate [#203397]
Datum
11. November 2020 15:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne alle vorliegenden Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr und Gesprächsnotizen zur Diskussion einer "Bildungsflatrate".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl Anfragenr: 203397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203397/ Postanschrift Markus Beckedahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/157(2020) Berlin, 11.1…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Bildungsflatrate [#203397]
Datum
11. Dezember 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/157(2020) Berlin, 11.12.2020 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.11.2020 Sehr geehrter Herr Beckedahl, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.11.2020. Aufgrund laufender interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung Ihrer Anfrage derzeit noch an. Für die Verzögerung bitten wir um Ihr Verständnis. . Mit freundlichen Grüßen
Markus Beckedahl
Markus Beckedahl
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungsflatrate“ vom 11.11.2020 (#203397) wurd…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Markus Beckedahl
Betreff
AW: WG: Bildungsflatrate [#203397]
Datum
15. April 2021 16:12
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bildungsflatrate“ vom 11.11.2020 (#203397) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Beckedahl Anfragenr: 203397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203397/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/157(2020) Berlin, den 30.…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Bildungsflatrate [#203397]
Datum
30. Juni 2021 12:27
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 323-18501/157(2020) Berlin, den 30.06.2021 Bezug: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11.11.2020 Sehr geehrter Herr Beckedahl, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, in dessen Rahmen Sie „alle vorliegenden Unterlagen, Protokolle, Schriftverkehr und Gesprächsnotizen zur Diskussion einer ‚Bildungsflatrate‘“ erbitten. Die Bundesregierung hat sich zum Stand der Umsetzung des erfragten Datentarifs bereits in ihren Antworten zu den Fragen 15 und 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24033 ( https://dserver.bundestag.de/btd/19/240/1924033.pdf ) , auf die Schriftliche Frage 158 der Abgeordneten Margit Stumpp auf Bundestagsdrucksache 19/26065 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/260/1926065.pdf ), auf die Schriftliche Frage 226 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 19/23454 ( https://dserver.bundestag.de/btd/19/234/1923454.pdf ), auf die Schriftliche Frage 154 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 19/23238 ( https://dserver.bundestag.de/btd/19/232/1923238.pdf ), auf die Schriftliche Frage 115 der Abgeordneten Margit Stumpp auf Bundestagsdrucksache 19/22675 ( https://dserver.bundestag.de/btd/19/226/1922675.pdf ) und auf die Schriftliche Fragen 125 und 126 der Abgeordneten Katja Suding auf Bundestagsdrucksache 19/28552 ( https://dserver.bundestag.de/btd/19/285/1928552.pdf ) geäußert. Soweit Sie darüber hinaus gehende Informationen erbitten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die begehrten Informationen neben personenbezogenen Daten auch geistiges Eigentum (§ 6 Satz 1 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) enthalten, werden derzeit Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Sollten Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten Dritter einverstanden sein (§ 7 Abs. 2 S. 2 IFG), bitte ich Sie um kurze Rückmeldung, da sich insofern die Anzahl der erforderlichen Drittbeteiligungsverfahren reduzieren würde. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Beckedahl, bisher haben wir auf anliegende Email von Ihnen keine Antwort erhalten. Sind die vo…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Bildungsflatrate [#203397]
Datum
29. September 2021 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beckedahl, bisher haben wir auf anliegende Email von Ihnen keine Antwort erhalten. Sind die von Ihnen gewünschten Informationen in den unten genannten Dokumente enthalten? Falls nicht, teilen Sie uns bitte zusätzlich mit, ob Sie mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten Dritter einverstanden sind. Bitte teilen Sie uns auch kurz mit, wenn Sie keine weiteren Informationen benötigen. Mit freundlichen Grüßen