Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp

Anfrage an: Bauaufsichtsamt Köln

Diejenigen Dokumente aus denen die Erlaubnis zum Abstellen eines Bauwagens inklusive Absperrbaken und Baumaterial in der Straße "Am Tetzerkamp" hervorgeht. Dies könnten z.B. sein: Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrszeichenplan oder Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen eines Bauwagens.

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Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bauaufsichtsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp [#203529]
Datum
13. November 2020 00:07
An
Bauaufsichtsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Diejenigen Dokumente aus denen die Erlaubnis zum Abstellen eines Bauwagens inklusive Absperrbaken und Baumaterial in der Straße "Am Tetzerkamp" hervorgeht. Dies könnten z.B. sein: Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrszeichenplan oder Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen eines Bauwagens. Sie finden ein Bild unter folgender Adresse: https://abload.de/image.php?img=img_20201021_225424cmj1t.jpg
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203529/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeiche…
An Bauaufsichtsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp [#203529]
Datum
15. Dezember 2020 07:52
An
Bauaufsichtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp“ vom 13.11.2020 (#203529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203529/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp“ [#203529] [#203529]
Datum
23. Dezember 2020 13:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/203529/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Beantwortung erfolgte. Auch auf die Erinnerung erfolgte keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 203529.pdf Anfragenr: 203529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203529/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp“ [#203529] [#203529]
Datum
23. Dezember 2020 13:54
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeiche…
An Bauaufsichtsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp“ [#203529] [#203529]
Datum
13. Januar 2021 20:48
An
Bauaufsichtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Verkehrszeichenplan bzw. Erlaubnis Bauwagen Am Tetzerkamp“ vom 13.11.2020 (#203529) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203529/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2020
Datum
20. Januar 2021 14:53
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 13.11.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-11481/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der verkehrsrechtlichen Anordnung des Bauwagens "Am Tetzerkamp" über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrsrechtliche-anordnung-bzw-verkehrszeichenplan-bzw-erlaubnis-bauwagen-am-tetzerkamp/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Bauaufsichtsamt Köln
Grundstück: Am Tetzerkamp ohne Nr., Köln-Weidenpesch; Aktenzeichen: 63/Q45/0018/2021 - [#203529] Sehr geehrteAntr…
Von
Bauaufsichtsamt Köln
Betreff
Grundstück: Am Tetzerkamp ohne Nr., Köln-Weidenpesch; Aktenzeichen: 63/Q45/0018/2021 - [#203529]
Datum
22. Januar 2021 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst teile ich Ihnen mit, dass aufgrund von Personalvakanzen sowie Personalengpässen erst jetzt eine Antwort zu Ihrer nachfolgenden Anfrage erfolgen konnte. Ich bitte Sie, diesen Umstand zu entschuldigen. Auf Ihre unten genannte Anfrage bezüglich eines abgestellten Bauwagens inklusive Absperrbarken und Baumaterial auf dem Grundstück Am Tetzerkamp ohne Nr., Köln-Weidenpesch (= öffentliches Straßenland) nach dem IFG NRW teile ich Ihnen mit, dass hier keine baurechtlichen Aspekte benannt sind. Daher ist in dieser Sache ein Informationszugang entsprechend § 5 Abs. 1 IFG NRW durch das Bauaufsichtsamt nicht gegeben. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Anfrage an andere Fachämter der Stadt Köln zu richten. Mit freundlichen Grüßen