Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels

Anfrage an: Stadt Langenhagen

Ein Teil des Trinkwassernetzes ist im Bereich des Hallenbades „Wasserwelt Langenhagen“ und der Pferdemarktkreuzung am 28.10.2020 durch Einleitung eines Reinigungsmittels so verunreinigt worden, dass Anwohner zwei Wochen lang das Wasser aus dem Hausanschluss nicht benutzen konnten.

Proben der Verunreinigungen wurden analysiert. Es liegen laut Online-Mitteilung der Stadt Langenhagen vom 12.11.2020 Probenergebnisse aus insgesamt fünf bundesweit verteilten Fachlaboren, umfangreiche Berichte über Maßnahmen und Befunde, Gutachten zum Fremdeintrag des Reinigungsmittels sowie Duftstoffanalysen vor.

Meine Fragen dazu: Welche Verunreinigungsparameter wurden bei diesen chemisch-technischen Analysen festgestellt? Welches Reinigungsmittel beinhaltet diese Stoffe? Konnte ein konkretes Reinigungsmittel, vielleicht sogar mit Handelsnamen, durch die vorgenommenen Analysen bestimmt werden?
Wo wird ein solches Mittel im betroffenen Stadtgebiet und in einer der Verunreinigung entsprechenden Menge vorgehalten und eingesetzt? Welche Menge des Reinigungsmittels wurde mindestens in das Trinkwassernetz gepumpt?
Warum werden Laborprotokolle sowie das Gutachten zum Fremdeintrag des Reinigungsmittels nicht öffentlich zugänglich gemacht? Laut Umweltinformationsgesetz (UIG) hat der Bürger ein Recht darauf, Analyseergebnisse und eine Einschätzung des gehabten Gefahrenpotentials für die Gesundheit zu erfahren. Welche gesundheitlichen Nachsorgeuntersuchungen sind eventuell angebracht?
Welche Schadensersatzansprüche können Private und Gewerbetreibende durch den erlittenen Schaden gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen?

Welche Reinigungsmittel wurden in welchen Mengen zum Betrieb der „Wasserwelt“ vorgehalten? Welche Mengen waren nach dem „Vorfall“ noch vorhanden? Welche technischen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit „aus Versehen“ überhaupt Reinigungsmittel in das Trinkwassernetz gelangen kann? Ohne Druck und Pumpen ist das schwer vorstellbar. An welchen Orten oder Zugängen zum Netz sind diese Bedingungen im betroffenen Raum gegeben?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 4 Follower:innen
Gerriet Kohls
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Langenhagen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) …
An Stadt Langenhagen Details
Von
Gerriet Kohls
Betreff
Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels [#203542]
Datum
13. November 2020 09:15
An
Stadt Langenhagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Langenhagen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Teil des Trinkwassernetzes ist im Bereich des Hallenbades „Wasserwelt Langenhagen“ und der Pferdemarktkreuzung am 28.10.2020 durch Einleitung eines Reinigungsmittels so verunreinigt worden, dass Anwohner zwei Wochen lang das Wasser aus dem Hausanschluss nicht benutzen konnten. Proben der Verunreinigungen wurden analysiert. Es liegen laut Online-Mitteilung der Stadt Langenhagen vom 12.11.2020 Probenergebnisse aus insgesamt fünf bundesweit verteilten Fachlaboren, umfangreiche Berichte über Maßnahmen und Befunde, Gutachten zum Fremdeintrag des Reinigungsmittels sowie Duftstoffanalysen vor. Meine Fragen dazu: Welche Verunreinigungsparameter wurden bei diesen chemisch-technischen Analysen festgestellt? Welches Reinigungsmittel beinhaltet diese Stoffe? Konnte ein konkretes Reinigungsmittel, vielleicht sogar mit Handelsnamen, durch die vorgenommenen Analysen bestimmt werden? Wo wird ein solches Mittel im betroffenen Stadtgebiet und in einer der Verunreinigung entsprechenden Menge vorgehalten und eingesetzt? Welche Menge des Reinigungsmittels wurde mindestens in das Trinkwassernetz gepumpt? Warum werden Laborprotokolle sowie das Gutachten zum Fremdeintrag des Reinigungsmittels nicht öffentlich zugänglich gemacht? Laut Umweltinformationsgesetz (UIG) hat der Bürger ein Recht darauf, Analyseergebnisse und eine Einschätzung des gehabten Gefahrenpotentials für die Gesundheit zu erfahren. Welche gesundheitlichen Nachsorgeuntersuchungen sind eventuell angebracht? Welche Schadensersatzansprüche können Private und Gewerbetreibende durch den erlittenen Schaden gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen? Welche Reinigungsmittel wurden in welchen Mengen zum Betrieb der „Wasserwelt“ vorgehalten? Welche Mengen waren nach dem „Vorfall“ noch vorhanden? Welche technischen Voraussetzungen müssen vorliegen, damit „aus Versehen“ überhaupt Reinigungsmittel in das Trinkwassernetz gelangen kann? Ohne Druck und Pumpen ist das schwer vorstellbar. An welchen Orten oder Zugängen zum Netz sind diese Bedingungen im betroffenen Raum gegeben?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Langenhagen (Informationsfreiheitssatzung Langenhagen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Gerriet Kohls Anfragenr: 203542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203542/ Postanschrift Gerriet Kohls << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerriet Kohls

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Stadt Langenhagen
Sehr geehrter Fragesteller, die Stadt Langenhagen kann die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Eine Auskunft sch…
Von
Stadt Langenhagen
Betreff
AW: Verunreinigung des Trinkwassernetzes durch Einleitung eines Reinigungsmittels [#203542]
Datum
7. Dezember 2020 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Sehr geehrter Fragesteller, die Stadt Langenhagen kann die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Eine Auskunft scheidet aus mehreren Gründen aus. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich weder um Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Langenhagen, noch verfügt die Stadt Langenhagen in diesem Fall über Informationen, die sie zur Verfügung stellen könnte. Für die Versorgung mit frischem Trinkwasser, in den betroffenen Haushalten der Stadt Langenhagen, ist der Wasserversorger enercity zuständig. Bei Fragen zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall wenden Sie sich deshalb an die enercity Netz GmbH, ein Unternehmen der enercity-Gruppe (https://www.enercity-netz.de). Die enercity Netz GmbH ist von der enercity AG mit der technischen Betriebsführung des enercity-Wassernetzes beauftragt. Für die Überwachung der Aufbereitung von Trinkwasser und Einleitung ist die untere Wasserbehörde, hier die Region Hannover, zuständig. Deren Akten wurden nicht, auch nicht vorübergehend, beigezogen. Sie sind deshalb zu keiner Zeit Bestandteil unserer eigenen Verwaltungsunterlagen geworden. Da wir also über keine Informationen verfügen, können wir Ihnen weder nach der Informationsfreiheitssatzung noch nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz Auskunft erteilen und verweisen an die Region Hannover bzw. die enercity Netz GmbH. Soweit Sie sich auf Angaben auf www.langenhagen.de beziehen, hat die Stadt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die von der enercity Netz GmbH bereitgestellten Informationen (hier: Pressemitteilung der enercity vom 12.11.2020) übernommen und unter Angabe der Quelle veröffentlicht, um die Bevölkerung unverzüglich über die aktuelle, von enercity mitgeteilte Lageänderung, zu informieren. Bei Rückfragen zur Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der enercity Netz GmbH (https://www.enercity-netz.de/unternehmen/index.html). Wenn Sie fragen "Welche Schadensersatzansprüche können Private und Gewerbetreibende durch den erlittenen Schaden gegenüber dem Netzbetreiber geltend machen" können wir ebenfalls keine Auskunft erteilen. Die rechtliche Prüfung von Einzelfällen zum Zwecke der Verfolgung eventueller privatrechtlicher Schadensersatzansprüche, zählt nicht zu den Aufgaben einer Kommune. Sie können sich dazu an eine gerichtlich oder behördlich bestellte Person, zum Beispiel an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder an eine Verbraucherzentrale wenden. Wenn Sie schließlich die Fragen stellen "Welche Reinigungsmittel wurden in welchen Mengen zum Betrieb der "Wasserwelt" vorgehalten? Welche Mengen waren nach dem "Vorfall" noch vorhanden?", weisen wir die damit verbundene Annahme, die Wasserwelt könne für die Verunreinigung verantwortlich sein, auf das Entschiedenste zurück! Mit freundlichen Grüßen