Sexuelle Gewalt gegen Kinder

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Hallo,
wie genau, im einzelnen, sind die neuen Strafmaßnahmen, die meines Wissens seit Oktober 2020 gültig sind, in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Kinder. Sei es aktiv, Kinderpornografie aktiv und passiv, Verkauf von Kindern, sogenannte Kindersexpuppen.
Dankeschön.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, wie genau, i…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sexuelle Gewalt gegen Kinder [#203837]
Datum
17. November 2020 07:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, wie genau, im einzelnen, sind die neuen Strafmaßnahmen, die meines Wissens seit Oktober 2020 gültig sind, in Bezug auf sexuelle Gewalt gegen Kinder. Sei es aktiv, Kinderpornografie aktiv und passiv, Verkauf von Kindern, sogenannte Kindersexpuppen. Dankeschön.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1397/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. Novembe…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Sexuelle Gewalt gegen Kinder
Datum
17. November 2020 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1397/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. November 2020, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Informationen zu den in dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder enthaltenen Verschärfungen und Erweiterungen des Strafgesetzbuchs gebeten haben. Das Bundesamt für Justiz ist für die erbetene Auskunftserteilung nicht zuständig. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das für Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Strafrechts innerhalb der Bundesregierung zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen