Auswertung der studentischen Evaluationen an der Medizinischen Fakultät

* Die Auswertung/den Bericht zur studentischen Veranstaltungs-Evaluation an der Medizinischen Fakultät für 2017, 2018 und 2019.
* (maschinenlesbare) statistische Daten von den oben genannten Evaluationen sofern Verfügbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
Christoph Bluoss
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Christoph Bluoss
Betreff
Auswertung der studentischen Evaluationen an der Medizinischen Fakultät [#203867]
Datum
17. November 2020 16:06
An
Universität Duisburg-Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Auswertung/den Bericht zur studentischen Veranstaltungs-Evaluation an der Medizinischen Fakultät für 2017, 2018 und 2019. * (maschinenlesbare) statistische Daten von den oben genannten Evaluationen sofern Verfügbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss Anfragenr: 203867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203867/ Postanschrift Christoph Bluoss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss
Universität Duisburg-Essen
Kein Nachrichtentext
Von
Universität Duisburg-Essen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
860,3 KB

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Christoph Bluoss
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte mich zunächst für die zeitnahe Antwort bedanken, habe in dem Konte…
An Universität Duisburg-Essen Details
Von
Christoph Bluoss
Betreff
AW: Auswertung der studentischen Evaluationen an der Medizinischen Fakultät [#203867]
Datum
10. Dezember 2020 16:07
An
Universität Duisburg-Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte mich zunächst für die zeitnahe Antwort bedanken, habe in dem Kontext aber noch weitere Fragen. 1. Sie haben bereits die „Ordnung für die Verfahren zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre sowie für Evaluationen (QM-Ordnung)“ der Universität Duisburg-Essen vom 18.04.2017 zitiert. Leider haben sie §3 Abs. 6 nicht zitiert, welcher ja tatsächlich ein Einsichtsrechts im Dekanat beschreibt. Angesichts der fortbestehenden pandemischen Situation würde ich nur ungern davon Gebrauch machen meine Zeit physisch im Dekanat zu verbringen und wäre sehr dankbar wenn man alternativ einen digitalen Zugang ermöglicht. In diesem Kontext würde ich selbstverständlich auch von einer Veröffentlichung absehen, obwohl ich das Verfahren für erschreckend intransparent halte. 2. Es lässt sich nur mutmaßen, da die verwendete evaLuna Plattform (erreichbar unter https://e-med.evaluna.net/perl-bin/evaluna.pl ) nicht mehr öffentlich dokumentiert oder erhältlich ist (und nebenbei bemerkt auch nicht einmal mehr über ein Impressum verfügt), aber ich würde fest davon ausgehen, dass die dort gesammelten Daten in einem (maschinenlesbaren Format) exportiert werden können und werden. Mit freundlichen Grüßen Christoph Bluoss Anfragenr: 203867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203867/ Postanschrift Christoph Bluoss << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>