CoronaVO Absonderung - Kabinettvorlage

Die Kabinettvorlage für die für die Kalenderwoche 48 geplante CoronaVO Absonderung (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-infizierte-in-bw-schicken-sich-selbst-in-quarantaene-100.html).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kabinettvo…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
CoronaVO Absonderung - Kabinettvorlage [#203887]
Datum
17. November 2020 20:00
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kabinettvorlage für die für die Kalenderwoche 48 geplante CoronaVO Absonderung (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-infizierte-in-bw-schicken-sich-selbst-in-quarantaene-100.html).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 203887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203887/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 17.11.2020 - Fristverlängerung Sehr geehrter Herr Beier, wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 17.11.2020 - Fristverlängerung
Datum
28. Dezember 2020 21:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 17. November 2020, das uns vom Staatsministerium weitergeleitet worden ist und uns am 27. November 2020 erreicht hat. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir für die Entscheidung über Ihren Antrag eine Verlängerung der Frist bis zum 28. Januar 2021 benötigen. Aufgrund der Komplexität der zugrundeliegenden Fragen sowie der dadurch erforderlichen Abstimmungsprozesse bezüglich der von Ihnen begehrten amtlichen Information war eine Entscheidung innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden Ihnen unsere Entscheidung innerhalb der genannten Frist zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns vom Staatsministerium dankenswerterweise zuständig…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
CoronaVO Absonderung - Kabinettvorlage [#203887]
Datum
28. Januar 2021 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns vom Staatsministerium dankenswerterweise zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Wir bedauern die zeitliche Verzögerung einer Antwort. In der Sache können wir Ihnen mitteilen, dass die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheits-verdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung - CoronaVO Absonderung) inzwischen verabschiedet und in aktueller Fassung und mit Begründung unter folgendem Link einsehbar ist: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/ Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach LIFG damit erledigt hat. Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass - hinsichtlich einer etwaigen Kabinettsvorlage - kein Auskunftsanspruch besteht. Zwar haben gemäß § 1 Absatz 2 LIFG Antragsberechtigte grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Schutz öffentlicher Belange dies erfordert (§ 4 LIFG). Die Herausgabe etwaiger Kabinettsvorlagen, Lenkungsgruppenbeschlüssen bzw. Protokollen kann nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung haben (§ 4 Absatz 1 Nummer 7 LIFG). Diese Ausnahme dient dem Schutz des Kernbereiches exekutiver Eigenverantwortung, welcher einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung umfasst. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge gehört zum Kernbereich insbesondere die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vor-bereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (BVerfGE 67, 100, 139). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen