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Wertung nicht vorhandene Testergebnisse für angeordnete Corona-PCR-Tests

laut einer Nachricht der österreichischen Presse wird bei Personen in Österreich, für die ein CoronaTest angeordnet wurde, diese aber nicht teilgenommen haben, ein positives Testergebnis angenommen.

Daher frage ich:
- Wie wird bei Personen verfahren, bei denen ein Test angeordnet wurde? Werden diese in Quarantäne geschickt und für wie lange? Gelten diese als Infizierte und landen in der Bestandsstatistik? Wann gelten diese Personen als genesen (gemäss RKI-Algorithmus? und welche Zeitspanne müsste dann verstreichen?)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wertung nicht vorhandene Testergebnisse für angeordnete Corona-PCR-Tests [#203890]
Datum
18. November 2020 10:19
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
laut einer Nachricht der österreichischen Presse wird bei Personen in Österreich, für die ein CoronaTest angeordnet wurde, diese aber nicht teilgenommen haben, ein positives Testergebnis angenommen. Daher frage ich: - Wie wird bei Personen verfahren, bei denen ein Test angeordnet wurde? Werden diese in Quarantäne geschickt und für wie lange? Gelten diese als Infizierte und landen in der Bestandsstatistik? Wann gelten diese Personen als genesen (gemäss RKI-Algorithmus? und welche Zeitspanne müsste dann verstreichen?)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203890/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage kann ich leider nicht pauschal beantworten: Häufig wird von den Gesundhei…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: Wertung nicht vorhandene Testergebnisse für angeordnete Corona-PCR-Tests [#203890]
Datum
1. Dezember 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage kann ich leider nicht pauschal beantworten: Häufig wird von den Gesundheitsämtern eine Quarantäne verhängt, ohne dass ein Test angeordnet wird. Diese Personen werden jedoch nicht als Infizierte gezählt. (Es handelt sich in der Regel um Kontaktpersonen.) In die Statistik gehen nur "Infizierte" ein, bei denen ein positives Testergebnis vorliegt. Auch für diese wird in der Regel eine Quarantäne ausgesprochen. Aufgehoben wird die Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt, die fachlichen Hinweise dazu finden Sie beim RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessionid=1BA636F3456DB1E5DDAE4BEACC477AD1.internet082 Weitere Informationen zum Umgang mit Fallzahlen und Meldungen finden Sie auf der Website des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.