Abschlussbericht: leistungstechnischer Vergleich von Gesichtserkennungssystemen

Anfrage an: Bundeskriminalamt

den Abschlussbericht des im Jahr 2019 vom BKA begonnenen und vermutlich im Quartal 1 2020 abgeschlossenen leistungstechnischen Vergleich von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen.

Der Vergleich wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) durchgeführt.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Abschlussberich…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abschlussbericht: leistungstechnischer Vergleich von Gesichtserkennungssystemen [#203968]
Datum
18. November 2020 23:11
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Abschlussbericht des im Jahr 2019 vom BKA begonnenen und vermutlich im Quartal 1 2020 abgeschlossenen leistungstechnischen Vergleich von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen. Der Vergleich wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) durchgeführt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Datum
23. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
567,0 KB
geschwärzt
21,5 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] [#203968] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG] [#203968]
Datum
27. November 2020 00:00
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Laut Bundestags-Drucksache 19/16723 wurden fünf Testsysteme der Hersteller NEC, Cognitec, AnyVision, Idemia und VisionLabs beschafft. Der übersandte Evaluationsbericht behandelt lediglich vier Systeme, die zudem nur mit A, B, C und D bezeichnet werden. Was ist mit dem fünften System passiert? Bitte teilen Sie mir auch die Zuordnung der Pseudonyme zu den Testsystemen mit. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203968/

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Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz [IFG]
Datum
5. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
592,5 KB

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