Verwaltungsvorschrift / Verfahrensanweisung bei der Prüfung von Bewerbern mit einem Hochschulabschluss

Die Verwaltungsvorschrift / Verfahrensanweisung bei der Prüfung von Bewerbern mit einem Hochschulabschluss.

Mich würde Interessieren, welche Prüfungen Sie von Hochschulabschlüssen Sie vornehmen im Rahmen des Bewerbungsverfahren in Ihrer Behörde. Hierzu sollte es ja eine Verfahrensanweisung, Verwaltungsvorschrift, Handlungsanweisung geben, wie die formalen Kriterien geprüft werden ob die Person einen legitimierten Hochschulabschluss besitzt Ja oder Nein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verwaltungsv…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschrift / Verfahrensanweisung bei der Prüfung von Bewerbern mit einem Hochschulabschluss [#20397]
Datum
18. Februar 2017 17:48
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verwaltungsvorschrift / Verfahrensanweisung bei der Prüfung von Bewerbern mit einem Hochschulabschluss. Mich würde Interessieren, welche Prüfungen Sie von Hochschulabschlüssen Sie vornehmen im Rahmen des Bewerbungsverfahren in Ihrer Behörde. Hierzu sollte es ja eine Verfahrensanweisung, Verwaltungsvorschrift, Handlungsanweisung geben, wie die formalen Kriterien geprüft werden ob die Person einen legitimierten Hochschulabschluss besitzt Ja oder Nein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Email zum IFG Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Ich darf S…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Email zum IFG
Datum
3. März 2017 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Ich darf Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ihre Email zum IFG Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort der BaFin auf Ihre Anfrage vorab zur Kenntnis. D…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
Ihre Email zum IFG
Datum
17. März 2017 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
250,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die Antwort der BaFin auf Ihre Anfrage vorab zur Kenntnis. Das Original ist per Post unterwegs. Mit freundlichen Grüßen