Sehr geehrter Herr Fischer,
Sie haben mit Nachricht vom 19. November 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30422) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Bis wann ist Ihre Internetseite wieder verfügbar?
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen das Folgende mit:
Wir gehen anhand des von Ihnen genannten Betreffs davon aus, dass die folgende Internetpräsenz gemeint ist:
https://www.bundeswahlleiter.de/
Diese Internetseite ist verfügbar.
Solche Auskünfte sollten nicht Gegenstand einer Anfrage nach dem IFG sein.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht mitteilen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen