Schulungsunterlagen Nothilfe für Studierende, 2. Runde

alle Unterlagen (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Unterlagen im Rahmen Schulungen, Kriterienkataloge, sonstigen Informationen), die den Studierenden- und Studentenwerken durch das BMBF für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe für Studierende (2. Runde, Wintersemester 2020/21) zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
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Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Schulungsunterlagen Nothilfe für Studierende, 2. Runde [#204064]
Datum
20. November 2020 11:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Unterlagen im Rahmen Schulungen, Kriterienkataloge, sonstigen Informationen), die den Studierenden- und Studentenwerken durch das BMBF für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe für Studierende (2. Runde, Wintersemester 2020/21) zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 204064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204064/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 20.11.2020 Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufe…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 20.11.2020
Datum
8. Dezember 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 415 -18501/161(2020) Berlin, 08.12.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 20.11.2020 Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Überbrückungshilfezuschuss vom 20.11.2020, mit der Sie um alle Unterlagen (beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Unterlagen im Rahmen von Schulungen, Kriterienkataloge, sonstigen Informationen), die den Studierenden- und Studentenwerken durch das BMBF für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe für Studierende (2. Runde, Wintersemester 2020/21) zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt wurden, baten. Anbei finden Sie die für Ihre Anfrage relevanten Unterlagen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen