Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzischule Schulplatz 767098 Bad Dürkheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Pestalozzischule
Schulplatz 7
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. November 2020 19:09
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Matthias Erstling
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Stadtverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
Matthias Erstling
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzischule Schulplatz 767098 Bad Dürkheim [#204165]
Datum
21. November 2020 19:10
An
Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Pestalozzischule Schulplatz 7 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Erstling Anfragenr: 204165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204165/ Postanschrift Matthias Erstling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Erstling

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Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Sehr geehrter Herr Erstling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Pestalozzischule steht unter Denkmalschutz und …
Von
Stadtverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Pestalozzischule Schulplatz 767098 Bad Dürkheim [#204165]
Datum
15. Dezember 2020 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erstling, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Pestalozzischule steht unter Denkmalschutz und ist demnach nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Baudenkmal. Nach § 79 Absatz 4 GEG (Grundsätze des Energieausweises) ist § 80 Absatz 3-7 GEG (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen) nicht anzuwenden. In § 80 Absatz 1 GEG wird die Neuerrichtung eines Gebäudes und in Absatz 2 die energetische Änderungen an Gebäuden geregelt. Da beides aktuell nicht zutrifft ist die Erarbeitung eines Energieausweises zum jetzigen Zeitpunkt für die Pestalozzischule nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen