Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Bad Dürkheim Weinstraße Süd 3667098 Bad Dürkheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Weinstraße Süd 36
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Matthias Erstling
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Polizeiinspektion Bad Dürkheim Details
Von
Matthias Erstling
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Bad Dürkheim Weinstraße Süd 3667098 Bad Dürkheim [#204166]
Datum
21. November 2020 19:11
An
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeiinspektion Bad Dürkheim Weinstraße Süd 36 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Erstling Anfragenr: 204166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204166/ Postanschrift Matthias Erstling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Erstling

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Bad Dürkheim Weinstraße Süd 3667098 Bad Dürkheim [#204166] Se…
Von
Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeiinspektion Bad Dürkheim Weinstraße Süd 3667098 Bad Dürkheim [#204166]
Datum
9. Dezember 2020 09:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
217 Bytes


Sehr geehrter Herr Erstling, mit Ihrer E-Mail an die Polizeiinspektion in Bad Dürkheim vom 21.11.2020 beantragten Sie die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für diese Polizeiinspektion. Der Leiter der Polizeiinspektion hat mir Ihre Mail mit der Bitte um Beantwortung übersandt. Nach Auskunft der hierfür fachlich zuständigen Stelle, des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung, besteht vorliegend keine Pflicht zur Vorlage und Herausgabe eines Energiebedarfsausweis für Gebäude gemäß § 16 Absatz 5 ENEV 2014, da es sich um ein Baudenkmal handelt. Für nähere Auskünfte zu Fragen in diesem Bereich steht Ihnen der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung gerne zur Verfügung. Hat sich Ihre Anfrage vor diesem Hintergrund erledigt? Mit freundlichen Grüßen