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IHK-Neujahrsempfang

laut Pressemitteilung der Express-Zeitung hat die IHK Köln zu einem Neujahrsempfang am 07. Januar 21 eingeladen. Zu dieser wurde auch Jens Spahn eingeladen.
https://www.express.de/koeln/corona-adieu--kein-gutes-vorbild--ihk-koeln-laedt-250-gaeste-samt-gesundheitsminister-ein-37644020?cb=1605991401466
Bitte senden Sie mir diese Einladung zu.
Ich gehe zudem davon aus, dass Ihnen zudem das entsprechende Hygienkonzept zugestellt wurde. Bitte dieses auch zusenden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Pressemitteilu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IHK-Neujahrsempfang [#204174]
Datum
21. November 2020 21:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Pressemitteilung der Express-Zeitung hat die IHK Köln zu einem Neujahrsempfang am 07. Januar 21 eingeladen. Zu dieser wurde auch Jens Spahn eingeladen. https://www.express.de/koeln/corona-adieu--kein-gutes-vorbild--ihk-koeln-laedt-250-gaeste-samt-gesundheitsminister-ein-37644020?cb=1605991401466 Bitte senden Sie mir diese Einladung zu. Ich gehe zudem davon aus, dass Ihnen zudem das entsprechende Hygienkonzept zugestellt wurde. Bitte dieses auch zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204174/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden E-Mail. Die von Ihne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IHK-Neujahrsempfang [#204174]
Datum
23. November 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden E-Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: IHK-Neujahrsempfang [#204174]
Datum
23. November 2020 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21. November 2020. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Die Einladung zum Neujahrsempfang der IHK Köln am 7. Januar 2021 wurde nur an das Abgeordnetenbüro des Ministers übermittelt. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass Herr Minister Spahn an der Veranstaltung nicht teilnehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort, bzgl. des Hygienekonzepts werde ich mich dann an das zu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IHK-Neujahrsempfang [#204174]
Datum
23. November 2020 19:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort, bzgl. des Hygienekonzepts werde ich mich dann an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Darf ich dann davon ausgehen, dass er als Abgeordneter (oder Minister) eingeladen wurde? Wie wird das normalerweise in ihrem Haus gehandhabt, da ja mit Sicherheit die Vorbereitungen (Rede, Sicherheit o.ä.) in ihrem Haus koordiniert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204174/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. November 2020. Das Abgeordnetenbüro bearbeitet…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: IHK-Neujahrsempfang [#204174]
Datum
27. November 2020 13:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. November 2020. Das Abgeordnetenbüro bearbeitet Anfragen, die außerhalb der Zuständigkeit von Herrn Spahn als Bundesgesundheitsminister liegen, selbständig. Insofern würde ich Sie bitten, Fragen im Zusammenhang mit diesem Termin an das MdB-Büro von Herrn Spahn zu richten. Sie erreichen das Büro unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.