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Hygienekonzept CDU Sitzung Wittmund

laut mehreren Pressemitteilungen hat die CDU in einer Halle mit 400 Teilnehmern eine Sitzung abgehalten. Hierzu scheint es auch ein Hygienekonzept gegeben haben.
Bitte schicken Sie mir dieses zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut mehreren Pressemi…
An Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hygienekonzept CDU Sitzung Wittmund [#204180]
Datum
22. November 2020 00:26
An
Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut mehreren Pressemitteilungen hat die CDU in einer Halle mit 400 Teilnehmern eine Sitzung abgehalten. Hierzu scheint es auch ein Hygienekonzept gegeben haben. Bitte schicken Sie mir dieses zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204180/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Koordinierungsgruppe unseres Landkreis…
Von
Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt
Betreff
AW: Hygienekonzept CDU Sitzung Wittmund [#204180]
Datum
22. November 2020 09:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Koordinierungsgruppe unseres Landkreises weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Übersendung des Hygienekonzepts der CDU-Veranstaltung in Wittmund kann leider n…
Von
Landkreis Wittmund – Gesundheitsamt
Betreff
AW: Hygienekonzept CDU Sitzung Wittmund [#204180]
Datum
1. Dezember 2020 11:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Übersendung des Hygienekonzepts der CDU-Veranstaltung in Wittmund kann leider nicht erfolgen. Das betreffende Hygienekonzept stellt weder eine Umweltinformation im Sinne des NUIG i.V.m. UIG, noch eine Vebraucherinformation gemäß VIG dar. Daher besteht kein Anspruch auf Übersendung des Hygienekonzepts auf diesen Grundlagen. Auch die Übersendung des Konzeptes im Rahmen einer allgemeinen Bürgeranfrage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Gemäß der zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Niedersächsischen Corona-Verordnung ist der Veranstalter verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen. Es ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auszuhändigen. Obwohl es nicht verpflichtet ist, hat die CDU Wittmund den Inhalt ihres Hygienekonzeptes vor der Veranstaltung mit dem Landkreis abgestimmt. Ich kann Ihnen versichern, dass die CDU sich dabei an alle aus der Verordnung hervorgehenden Verpflichtungen eines Hygienekonzepts gehalten hat. Die Verordnung verlangt dabei Überlegungen in einem Hygienekonzept zu folgenden Aspekten: § 4 Hygienekonzept (1) Der Betrieb einer öffentlich zugänglichen Einrichtung mit Kunden- oder Besuchsverkehr jeglicher Art sowie die Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung setzt ein Hygienekonzept nach den Vorgaben des Absatzes 2 voraus. (2) 1In dem Hygienekonzept im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorzusehen, die 1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern, 2. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 dienen, 3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen, 4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln, 5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und 6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden. 2Das Hygienekonzept nach Satz 1 kann Regelungen und Maßnahmen enthalten, die den Verzicht auf eine Mund-Nasen-Bedeckung ermöglichen, zum Beispiel durch die Verwendung geeigneter physischer Barrieren aus Glas oder Plexiglas. 3Die oder der jeweils Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. 4Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über dessen Umsetzung Auskunft zu erteilen. 5Darüber hinausgehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infektionsschutzgesetz oder anderen Vorschriften bleiben unberührt. Sollten Sie weitere Details zum Inhalt des Hygienekonzeptes der CDU Wittmund wünschen, empfehle ich Ihnen sich direkt an die CDU Wittmund als Verfasser des Konzeptes zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.