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Positiv-/Negativ-Tests Fussballspieler Heidenheim

laut einer Teletextmeldung des NDRs wurden bei Corona-Testungen des 1. FC Heidenheim zum Teil positive(negative Tests durchgeführt. Laut Pressemitteilung: Bei einem Test war der Spieler Thiel positiv getestet wurden. Bei einem 2. Test negativ, dafür 5 andere Spieler positiv. Bei einem Nachtest am Klinikum Heidenheim waren alle Spieler wieder negativ.

Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen:
Wieviele Tests wurden in Summe durchgeführt?
Wie fliessen die einzelnen Testergebnisse in die jeweilige Statistik ein? Wieviele positive Testergebnisse gab es am Ende und wie flossen diese in die Statistik ein?
Wurden die Spieler jeweils in Quarantäne geschickt?
Bei welchem Labor, mit welchem Test (Hersteller angeben) wurden die Tests jeweils durchgeführt? Waren diese Tests für diagnostische Zwecke zugelassen? Falls ja, durch wen? Wie hoch war der CT-Wert für die jeweiligen positiven Testergebnisse?
Hat das Klinikum Heidenheim den Test in einem klinikeigenen Labor analysiert? Flossen diese durchgeführten Tests in die Teststatistik des RKIs ein (durchgeführte Tests)
Gilt dieses gesamte Vorgehen auch für den Ottonormalbürger?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut einer Telete…
An Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Positiv-/Negativ-Tests Fussballspieler Heidenheim [#204181]
Datum
22. November 2020 00:42
An
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut einer Teletextmeldung des NDRs wurden bei Corona-Testungen des 1. FC Heidenheim zum Teil positive(negative Tests durchgeführt. Laut Pressemitteilung: Bei einem Test war der Spieler Thiel positiv getestet wurden. Bei einem 2. Test negativ, dafür 5 andere Spieler positiv. Bei einem Nachtest am Klinikum Heidenheim waren alle Spieler wieder negativ. Hierzu ergeben sich die folgenden Fragen: Wieviele Tests wurden in Summe durchgeführt? Wie fliessen die einzelnen Testergebnisse in die jeweilige Statistik ein? Wieviele positive Testergebnisse gab es am Ende und wie flossen diese in die Statistik ein? Wurden die Spieler jeweils in Quarantäne geschickt? Bei welchem Labor, mit welchem Test (Hersteller angeben) wurden die Tests jeweils durchgeführt? Waren diese Tests für diagnostische Zwecke zugelassen? Falls ja, durch wen? Wie hoch war der CT-Wert für die jeweiligen positiven Testergebnisse? Hat das Klinikum Heidenheim den Test in einem klinikeigenen Labor analysiert? Flossen diese durchgeführten Tests in die Teststatistik des RKIs ein (durchgeführte Tests) Gilt dieses gesamte Vorgehen auch für den Ottonormalbürger?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
Ihre Anfrage vom 22. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinfor…
Von
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 22. November 2020
Datum
2. Dezember 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz. Es besteht kein Anspruch auf Auskunft nach dem UIG, da es sich vorliegend nicht um Umweltinformationen handelt. Das Landratsamt ist zuständige Behörde, sodass wir die Sache nicht an eine andere Behörde abgeben mussten. Die Teststrategie des 1. FC Heidenheim ist keine amtliche Information, die dem Gesundheitsamt vorliegt. Bitte wenden Sie sich für solche Auskünfte direkt an den 1. FC Heidenheim. Weiter dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zu den Ergebnissen/CT-Werten der Spieler geben, hier ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Spieler tangiert. Wird ein Testergebnis später als falsch positiv erkannt, geht dies grundsätzlich nicht in die Statistik ein. Wir bitten, die zeitlich verzögerte Antwort zu entschuldigen. Derzeit besteht coronabedingt ein hohes Arbeitsaufkommen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 22. November 2020 [#204181] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die Antwor…
An Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22. November 2020 [#204181]
Datum
2. Dezember 2020 11:39
An
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für die Antwort, wobei ich es als selbstverständlich erachte, dass eine Bürgeranfrage beantwortet wird. Sie schreiben grundsätzlich, werden die Statistiken korrigiert,. Welche Ausnahmen existieren in diesem Fall und wo kann ich dieses nachlesen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204181/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
AW: Ihre Anfrage vom 22. November 2020 [#204181] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die sprachl…
Von
Landratsamt Heidenheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 22. November 2020 [#204181]
Datum
2. Dezember 2020 13:41
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die sprachliche Unschärfe, ich habe das Wort "grundsätzlich" umgangssprachlich im Sinne von "generell"/ "ausnahmslos" verwendet. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.